Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/57: Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen (ADG) · 50 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen

natürlicher Personen (Adressdienstgesetz, ADG)

1 Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse

An der Vernehmlassung haben insgesamt 55 Teilnehmende Stellung genommen. Der

Vorentwurf wird mehrheitlich befürwortet und der Mehrwert eines nationalen Adressdienstes im Grundsatz bestätigt. Mehrere Teilnehmende bestätigen, dass der geplante Dienst einem Bedürfnis der Verwaltung entspricht oder erläutern den Nutzen eines NAD in ihrem

Tätigkeitsgebiet.

Verschiedene Teilnehmende haben aber auch kritische Rückmeldungen und Anregungen eingebracht. So wird insbesondere ein Dienst mit aktuelleren Daten gewünscht und die Möglichkeit, auf Verordnungsstufe weitere Datenquellen und zusätzliche Massnahmen zur Qualitätssicherung zu definieren, wird unterschiedlich bewertet. Die Dateneignerschaft und die Zuständigkeiten sollen klarer geregelt und die Rollen der Kantone und Gemeinden beim Erteilen der Zugriffsberechtigungen und bei der Nutzungskontrolle präzisiert werden.

Bemerkungen werden auch zum Inhalt, den Zugriffsmöglichkeiten auf das System sowie zu den Bestimmungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit eingebracht. Bezüglich den Zugangsmöglichkeiten wird sowohl eine Öffnung für private Organisationen gefordert, als auch eine Einschränkung auf öffentliche Verwaltungen verlangt. Die Berechtigung zur

systematischen Nutzung der AHV-Nummer (AHVN) als Zugangsvoraussetzung und die Abfrage mit der AHVN werden zum Teil kritisiert. So wird befürchtet, dass die möglichen Nutzer des Dienstes und damit auch der Nutzen einschränkt werden.

Bezüglich Abfragemöglichkeiten wird einerseits bestätigt, dass eine Listenabfrage von

Adressdaten die Erfüllung bestimmter Aufgaben vereinfachen würde. Andererseits wird diese Abfragemöglichkeit mit Blick auf bestimmte Nutzergruppen kritisch bewertet. Gleiches gilt für die geografische Abfrage. Beim Umfang der abfragbaren Daten wünschen einige

Teilnehmende eine Ausweitung der Daten, während sich andere für eine Einschränkung aussprechen. Zum Umgang mit Datensperren gehen die Einschätzungen zum

Geltungsbereich gegenüber Verwaltungen und Dritten mit gesetzlichem Auftrag auseinander. Auch die Möglichkeit einer Weitergabe der beim NAD abgefragten Daten wird

unterschiedlich beurteilt. Im Abschnitt zum Datenschutz werden Fragen zur konkreten

Umsetzung aufgeworfen. Dies umfasst die Protokollierung des Datenzugriffs, die

Wahrnehmung des Auskunftsrechts, den Aufbau der Daten und deren Vernichtung sowie die Anforderungen gemäss Entwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (E-AHVG).1

Als weiterer Kritikpunkt wird mehrfach das vorgeschlagene Finanzierungsmodell genannt. Dieses wird von einzelnen zwar explizit unterstützt, mehrheitlich wird jedoch gefordert, eine jeweilige Nutzergruppe von der vorgesehenen Gebühr zu befreien. Zu den Auswirkungen auf Stadtkantone und auf Akteure mit unterschiedlicher Rechtsform aber identischem

gesetzlichen Auftrag sowie zu weiteren Modalitäten wird eine Klärung gewünscht. In

einzelnen Stellungnahmen wird zudem eine Entschädigung der Datenlieferanten gefordert.

Einzelne Stellungnehmende fordern eine Neuausrichtung des Vorhabens in Richtung Aufbau eines nationalen Einwohnerregisters und / oder stellen die Kompetenz des Bundes zum Aufbau eines nationalen Adressdienstes in Frage.

1 Vgl. Curia vista: www.parlament.ch > Geschäft 19.057: AHVG. Änderung (Systematische Verwendung der AHV- Nummer durch Behörden)