Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/57: Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen (ADG) · 50 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen
natürlicher Personen (Adressdienstgesetz, ADG)
eine Konkretisierung der Zuständigkeiten zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden beim Erteilen der Zugriffsrechte, der Kontrolle der Nutzung und bei der Datenberichtigung sowie die Forderung nach einer Gebührenbefreiung. Eine Gemeinde (Cortaillod, NE) hat ebenfalls positiv Stellung genommen.
Seitens der Parteien sind fünf Stellungnahmen eingegangen. Drei davon befürworten das Vorhaben (BDP, SP, SVP) und schlagen Anpassungen vor, z.B. betreffend die Nutzer.
Unter den weiteren interessierten Organisationen bestätigen verschiedene Fachverbände im
Bereich der Vorsorge (Sicherheitsfonds BVG, Stiftung Auffangeinrichtung BVG, eAHV/IV7, Schweizerischer Pensionskassenverband, ASIP), dem Betreibungs- und Konkurswesen (Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten der Schweiz) oder im
Bereich der Krankenversicherungen (Santésuisse, Curafutura) den Nutzen eines NAD in ihrem Tätigkeitsgebiet und bringen Anpassungsvorschläge ein. Diese betreffen u.a. die Datenqualität, die Abfragemöglichkeiten oder die Finanzierung. Ein Unternehmen (BKW)
unterstützt die Vorlage und wünscht einen Zugang zum geplanten Dienst. Die Vorlage wird zudem von einem Fachverein (eGov Schweiz) und vom Schweizerischen Verband der Bürgergemeinden und Korporationen (SVBK) unterstützt.
5.2 Neutral
In vier Stellungnahmen wird keine explizite Positionierung zum Vorhaben vorgenommen. Bei den betreffenden Organisationen handelt es sich um den Verein Zürcher
Gemeindeschreiber und Verwaltungsfachleute (VZGV), einen Fachverband im
Gesundheitswesen (H+), der um eine Ergänzung zum Nutzenpotential bittet, den
Schweizerischen Verband Creditreform, der einen Zugang für die Privatwirtschaft fordert und die Schweizerische Post, die dies ebenfalls wünscht und Synergiepotentiale sieht.
5.3 Gemischt
In weiteren sechs Stellungnahmen ist die Positionierung zum Vorhaben und zum Vorentwurf des Gesetzes gemischt. Zwei Kantone (AR, GR) unterstützen die Schaffung eines
Adressdienstes, lehnen den Vorentwurf in der jetzigen Fassung aber ab, formulieren den Klärungsbedarf aus ihrer Sicht und bringen Vorschläge zur Anpassung ein.
Eine Partei (CVP) sieht den Nutzen des Dienstes, stimmt der Vorlage aber bezugnehmend auf die Umsetzbarkeit und mögliche Auswirkungen auf die Gemeinden nicht zu.
Seitens der interessierten Organisationen begrüssen der Schweizerische
Gemeindeverband und die Schweizerischen Städteverbands (SSV) das Vorhaben
explizit. Der Gemeindeverband weist den vorliegenden Entwurf aber zurück und die
Mitglieder des SSV sind bezüglich der konkreten Vorlage geteilter Meinung. Teilweise wird die Entwicklung eines «Echtzeit-Dienstes» und, bezugnehmend auf die Stellungnahme des Verbands Schweizerischer Einwohnerdienste (VSED), ein zentrales «Adressregister»
basierend auf einem Bundesgesetz zum Meldewesen gefordert. Für den Gemeindeverband ist zudem die Entschädigung der Gemeinden für mögliche Aufwände u.a. bei der
Datenbereinigung ein wichtiges Thema. Der Schweizerische Gewerbeverband (SGV)
7 Die Stellungnahme von eAHV/IV ist mitunterzeichnet von der Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen (KKAK), der Vereinigung der Verbandsausgleichskassen (VVAK) sowie der IV-Stellen-Konferenz (IVSK).