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Vernehmlassung 2019/57: Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen (ADG) · 50 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen

natürlicher Personen (Adressdienstgesetz, ADG)

macht eine mögliche Unterstützung der Vorlage davon abhängig, dass auch

privatwirtschaftliche Akteure Zugang zum Dienst erhalten können.

An den zusätzlichen Sitzungen mit diesen Stellen8 hat sich ergeben, dass die Vorlage von AR, GR, CVP und SGV nicht im Grundsatz bestritten wird. Sie wünschen aber weitere Abklärungen und/oder Ausführungen zu Fragen der Umsetzung (AR, GR), zur Finanzierung (AR, GR), zu den Auswirkungen auf die Gemeinden (CVP, Gemeindeverband), zum Nutzen für die Kantone (SGV) und zum Verhältnis zum Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG)9 (GR), bevor sie die Vorlage definitiv beurteilen können.

5.4 Ablehnend

In zehn Stellungnahmen wird eine kritische Sicht auf die Vorlage eingenommen. Darunter in zwei Stellungnahmen von Kantonen (TI, VD), die sich grundsätzlich ablehnend äussern, aber ebenfalls Vorschläge einbringen. TI fordert eine Neukonzeption des Lösungsansatzes. VD betont den Bedarf für eine bessere Abstimmung mit den kantonalen Rechtsgrundlagen.

Eine Partei stellt die Frage nach der Notwendigkeit des Dienstes und lehnt die Vorlage in der aktuellen Form ab (FDP), stellt sich aber nicht gegen ein Instrument, das verwaltungsseitig zu Effizienzsteigerungen führen kann, sofern diverse Fragen geklärt werden. Dies betrifft beispielsweise die konkreten Anwendungsbereiche, das Subsidiaritätsprinzip oder den Zugang für Dritte.

Unter den interessierten Organisationen zeigen die Stellungnahmen ein heterogenes Bild. Von kommunaler Seite äussert sich der Verband der Einwohnerdienste (VSED) kritisch zur Vorlage. Er fordert ein Bundesgesetz zum Melderecht sowie die Schaffung eines zentralen Einwohnerregisters und stellt die Verfassungsmässigkeit der Vorlage in Frage. Zudem fordert er eine Entschädigung für mögliche Aufwände im Bereich der Mitwirkung und

Datenbereinigung. Sowohl von kommunaler wie auch kantonaler Seite wird auf negative Erfahrungen im Rahmen der neuen Erhebung der Radio- und Fernsehabgabe verwiesen. Privatim stellt die Frage nach der Verfassungsmässigkeit, äussert sich kritisch gegenüber der Abhängigkeit zum AHVG sowie zum Zeitpunkt der Vorlage und fordert, dass die

Regelung zum Erteilen der Zugriffsrechte und der Nutzungskontrolle mit Blick auf den

Einbezug der Dateneigner überprüft wird. Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) stellt die Notwendigkeit des Vorhabens in Frage und wünscht eine strikte Handhabung des

Datenschutzes, zumal die AHV-Nummer (AHVN) geführt werden soll. Ähnlich äussert sich der Hauseigentümerverband (HEV), der insbesondere die systematische Verwendung der AHVN ablehnt. Das Centre Patronal (CP) lehnt die Vorlage mit Verweis auf den

Datenschutz und auf die eigene Stellungnahme zur Revision des AHVG ab, äussert sich kritisch zu einzelnen Abfrageoptionen und zum Finanzierungsmodell. Grundrechte.ch lehnt die Vorlage ebenfalls mit Verweis auf die Stellungnahme zur Revision des AHVG und den Zeitpunkt der Vorlage ab. Der Wirtschaftsverband Swico befürchtet eine Konkurrenzierung der Privatwirtschaft und lehnt die Vorlage aus diesem Grund ab.

Auf Basis der zusätzlichen Sitzungen kann ergänzend festgehalten werden: TI bestätigt den Nutzen des geplanten Dienstes, wünscht aber grundlegende Abklärungen zur Form der Umsetzung. Der VSED bestätigt das Anliegen ebenfalls fordert aber insbesondere

detailliertere Abklärungen zu den Auswirkungen auf die Gemeinden. Das Kosten/Nutzen-

8Ergebnisprotokolle dieser Sitzungen im Anhang

9 SR 235.1