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Vernehmlassung 2019/63: Totalrevision der Verordnung über den Tabakpräventionsfonds (TPFV) · 8 Seiten

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3Abgabepflichtigen nach Artikel 38 der Tabaksteuerverordnung vom 14. Oktober 20093 (TStV) und von ihnen finanziell unterstützten Personen werden keine Kostenbeiträge ausgerichtet.

4Kantonen, die Pauschalbeiträge nach Artikel 10 erhalten, werden Kostenbeiträge nur für Präventionsmassnahmen ausserhalb ihres Tabakpräventionsprogramms gewährt.

Art. 6 Gesuche

1Gesuche um Kostenbeiträge müssen so abgefasst sein, dass die voraussichtliche Wirksamkeit der Präventionsmassnahme beurteilt werden kann.

2Die Gesuche enthalten insbesondere:

a. Angaben über die Gesuchstellerin oder den Gesuchsteller;

b. eine detaillierte Beschreibung der Präventionsmassnahme mit Angaben zu Ziel, Vorgehen und voraussichtlicher Wirksamkeit;

c. Angaben zur Wirtschaftlichkeit der Präventionsmassnahme;

d. den Zeitplan für die Durchführung der Präventionsmassnahme;

e. ein detailliertes Budget;

f. den Nachweis der Sicherstellung der Finanzierung der Präventionsmassnahme sowie eine angemessene Eigenfinanzierung durch die Gesuchstellerin oder den Gesuchsteller.

3Die Geschäftsstelle kann Angaben zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers verlangen.

4Sie veröffentlicht auf ihrer Website die Termine für die Einreichung der Gesuche.

Art. 7 Verfahren

1Die Geschäftsstelle prüft die Gesuche. Sie weist unvollständige oder unklare Gesuche zur Ergänzung oder Verdeutlichung an die Gesuchstellerin oder den Gesuchsteller zurück.

2Sie holt zu Gesuchen, die Präventionsmassnahmen im Bereich Sport und Bewegung beinhalten, eine Stellungnahme des BASPO ein. Von dessen Stellungnahme abweichende Entscheide sind gegenüber dem BASPO zu begründen.

3Sie kann für die Prüfung der Gesuche Sachverständige beiziehen.

4Sie unterbreitet die Gesuche der Fachkommission zur Begutachtung.

5Kostenbeiträge werden durch Verfügung oder durch Abschluss eines öffentlichenrechtlichen Vertrags gewährt.

6Die Gewährung von Kostenbeiträgen kann mit Auflagen verbunden werden, namentlich hinsichtlich Controlling, Evaluation und Berichterstattung.

3 SR 641.311