Vorlage
Vernehmlassung 2019/63: Totalrevision der Verordnung über den Tabakpräventionsfonds (TPFV) · 8 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage
[QR Code] [Signature]
Verordnung über den Tabakpräventionsfonds (TPFV)
vom ...
Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 Buchstabe c des Tabaksteuergesetzes vom
21. März 19691,
verordnet:
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Fonds
Der Tabakpräventionsfonds (Fonds) ist ein rechtlich unselbstständiger Fonds mit eigener Rechnung nach Artikel 52 des Finanzhaushaltgesetzes vom 7. Oktober 20052.
Art. 2 Zweck des Fonds
1Aus dem Fonds werden Finanzhilfen für Massnahmen der Tabakprävention ausgerichtet.
2Die Präventionsmassnahmen müssen insbesondere ausgerichtet sein auf:
a. die Verminderung des Tabakkonsums durch:
1. die Verhinderung des Einstiegs,
2. die Förderung des Ausstiegs;
b. den Schutz vor Passivrauchen;
c. die Sensibilisierung und Information der Öffentlichkeit über die Auswirkungen des Tabakkonsums;
d. die Förderung der Kooperation zwischen den in der Tabakprävention tätigen Stellen von Bund, Kantonen, Gemeinden und Dritten;
e. die Förderung von Synergien zwischen den Präventionsmassnahmen;
f. die Schaffung von präventionsunterstützenden Rahmenbedingungen;
1 SR 641.31
2 SR 611.0
2019–......