Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/65: Änderung des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz) · 41 Seiten
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– Bevölkerungsinformation: Durch eine intensive Bevölkerungsinformation
soll jede Person – unabhängig von ihrem sozioökonomischen Status sowie sprachlichen oder sonstigen Beeinträchtigungen – darüber informiert werden, dass neu ohne Widerspruch die Entnahme von Organen, Geweben oder Zellen sowie vorbereitende medizinische Massnahmen zulässig sind. Zudem ist zu vermitteln, dass ein allfälliger Widerspruch im Widerspruchsregister dokumentiert werden muss.
– Vorbereitende medizinische Massnahmen: Solange kein Widerspruch ge-
gen eine Entnahme vorliegt, können medizinische Massnahmen getroffen werden, die einzig dem Erhalt der Organe dienen und noch zu Lebzeiten an der spendenden Person durchgeführt werden müssen.
– Einrichtung und Ausgestaltung eines Widerspruchsregisters: Damit ein
Widerspruch zur Entnahme von Organen, Gewebe oder Zellen in jedem Fall beachtet wird, wird ein Widerspruchsregister geschaffen. Es ist wesentlich, dass das Register für die eintragenden Personen leicht zugänglich und einfach in der Handhabung ist. Ein Eintrag soll ohne grossen Aufwand erstellt und jederzeit geändert werden können. Dem Bundesrat soll die Kompetenz übertragen werden, die Registerführung an Dritte auslagern zu können.
– Zur Wahrung der Verhältnismässigkeit des Eingriffs in das Grundrecht auf
Selbstbestimmung der verstorbenen Person und in Anlehnung an ausländische Regelungen soll es dem Bundesrat möglich sein, in gewissen Fällen für die Entnahme von Organen, Geweben und Zellen weiterhin eine explizite Zustimmung vorzusehen; beispielsweise, wenn diese der Herstellung von handelsfähigen Transplantatprodukten dienen.