Vorlage V1
Vernehmlassung 2019/71: Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der Verordnungen (EU) 2019/817 und 2019/818 zur Interoperabilität (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) · 58 Seiten
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22.5.2019 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 135/41
21. „terroristische Straftat“ eine Straftat nach nationalem Recht, die einer der in der Richtlinie (EU) 2017/541 des
Europäischen Parlaments und des Rates (35) aufgeführten Straftaten entspricht oder dieser gleichwertig ist;
22. „schwere Straftat“ eine Straftat, die einer der in Artikel 2 Absatz 2 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI des
Rates (36) aufgeführten Straftaten entspricht oder dieser gleichwertig ist, wenn die Straftat nach dem nationalen Recht mit einer Freiheitsstrafe oder freiheitsentziehenden Maßnahme im Höchstmaß von mindestens drei Jahren bedroht ist;
23. „Einreise-/Ausreisesystem“ oder „EES“ das durch die Verordnung (EU) 2017/2226 eingerichtete Einreise-/Ausrei
sesystem;
24. „Visa-Informationssystem“ oder „VIS“ das durch die Verordnung (EG) Nr. 767/2008 eingerichtete Visa-
Informationssystem;
25. „Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem“ oder „ETIAS“ das durch die Verordnung (EU)
2018/1240 eingerichtete Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem;
26. „Eurodac“ das durch die Verordnung (EU) Nr. 603/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (37)
eingerichtete Eurodac-System;
27. „Schengener Informationssystem“ oder „SIS“ das durch die Verordnungen (EU) 2018/1860, (EU) 2018/1861 und
(EU) 2018/1862 eingerichtete Schengener Informationssystem;
28. „ECRIS-TCN“ das durch die Verordnung (EU) 2019/816 des Europäischen Parlaments und des Rates (38).
eingerichtete zentralisierte System für die Ermittlung der Mitgliedstaaten, in denen Informationen zu Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen vorliegen;
Artikel 5
Nichtdiskriminierung und Grundrechte
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten für die Zwecke dieser Verordnung dürfen keine Personen aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, einer politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung diskriminiert werden. Die Menschenwürde und die Integrität sowie die Grundrechte der Betroffenen, darunter auch das Recht auf Achtung der Privatsphäre und auf Schutz der personenbezogenen Daten, müssen uneingeschränkt gewahrt werden. Besonderer Aufmerksamkeit bedürfen Kinder, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und Menschen, die internationalen Schutz benötigen. Dem Kindeswohl ist vorrangig Rechnung zu tragen.
KAPITEL II
Europäisches Suchportal
Artikel 6
Europäisches Suchportal
(1) Es wird ein Europäisches Suchportal (European search portal, im Folgenden „ESP“) geschaffen, das den mitglied staatlichen Behörden und den Stellen der Union einen raschen, unterbrechungsfreien, effizienten, systematischen und kontrollierten Zugang zu den EU-Informationssystemen, den Europol-Daten und den Interpol-Datenbanken zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben und nach Maßgabe ihrer Zugangsrechte und im Einklang mit den Zielen und Zwecken des EES, des VIS, des ETIAS, von Eurodac, des SIS und des ECRIS-TCN erleichtern soll.
(35) Richtlinie (EU) 2017/541 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 zur Terrorismusbekämpfung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI des Rates und zur Änderung des Beschlusses 2005/671/JI des Rates (ABl. L 88 vom 31.3.2017, S. 6). (36) Rahmenbeschluss 2002/584/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (ABl. L 190 vom 18.7.2002, S. 1). (37) Verordnung (EU) Nr. 603/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über die Einrichtung von Eurodac für den Abgleich von Fingerabdruckdaten zum Zwecke der effektiven Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist und über der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung dienende Anträge der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europols auf den Abgleich mit Eurodac-Daten sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (ABl. L 180 vom 29.6.2013, S. 1). (38) Verordnung (EU) 2019/816 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 zur Einrichtung eines zentralisierten Systems für die Ermittlung der Mitgliedstaaten, in denen Informationen zu Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen (ECRIS-TCN) vorliegen, sowie zur Ergänzung des Europäischen Strafregisterinformationssystems und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1726 (siehe Seite 1 dieses Amtsblatts).“