Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/75: Gasversorgungsgesetz · 53 Seiten
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KLASSIFIZ
Referenz/Ak gehören die EnDK und mit ihr die Kantone VS, FR, BE, JU, LU, GE, GR, SZ, NE, UR, AG, ZG und VD. Weitere Akteure mit dieser Meinung sind: SSV, Stadt St.Gallen, Swisspower, EWB, ECS, StWZ, VUE, IG Erdgas und IG Detailhandel. IG Erdgas und IG Detailhandel verlangen zusätzlich, dass die Herkunftsnachweise frei handelbar sind (d.h. entkoppelt vom Gasfluss). Falls der Bund Herkunftsnachweise im Gasbereich einführt, so soll gemäss ECS und Pronovo die Firma Pronovo als Vollzugsstelle für die Herkunftsnachweise bezeichnet werden.
Swisscleantech verlangt generell einen verbesserten Zertifikatehandel für erneuerbare Gase (namentlich für Biogas). Dabei soll auch die Verwendung von ausländischen Zertifikaten möglich werden, sofern sichergestellt ist, dass diese tatsächlich aus Anlagen stammen, die Biomasseabfälle verwenden.
Der VSG und Swisspower fordern eine Regelung im GasVG, wonach der Netzbetreiber am Ausspeisepunkt Vorgaben zur Herkunft des zur Ausspeisung kommenden Gases machen kann. Vorgesehen sind hierbei Vorgaben zur Ausspeisung bei Endverbraucherinnen und -verbrauchern, die insbesondere auf den Anteil erneuerbarer Gase abzielen und z.B. über Herkunftsnachweise umgesetzt werden könnten.
2.10.10 Gastarife in der regulierten Versorgung
Die Stadt Lausanne spricht sich dafür aus, dass bei der Festlegung Gastarife in der regulierten Versorgung auch die ökologische Qualität des gelieferten Gases berücksichtigt werden soll.
2.10.11 Netznutzungstarife der Verteilnetze
Eine Vielzahl der Vernehmlassungsteilnehmenden verlangt, dass die Einspeisung von Biogas oder generell von erneuerbarem Gas vom Netznutzungsentgelt befreit ist (Kantone VS, BS, SH und TG, SSV, Stadt St.Gallen, Gemeinde Chiasso, Swisscleantech, Swisspower, VSG, DSV, Axpo, Alpiq, Groupe E, Regionalgesellschaften und Swissgas, Eniwa, EWB, EW Höfe, Regio Energie Solothurn, AGE, Metanord, Seelandgas, ESB, StWZ, Technische Betriebe Flawil, AIL, SWG, Localnet, AIM, Holdigaz, IBB, Sogaval,
Energie Thun, Erdgas Thunersee, Viteos, Aare Energie, WWZ, Biomasse Suisse, IG Erdgas, IG Detailhandel). Viele der erwähnten Organisationen schreiben, dass sich diese Befreiung auf die Einspeisung durch Erzeugungsanlagen im Inland beschränken soll.
Die Kantone GE, VS und VD wollen den Bund prüfen lassen, ob für die Netznutzungstarife im Gasbereich ein ähnliches Prinzip wie beim Strom eingeführt werden kann, wonach die Tarife nur bei der Ausspeisung anfallen.
Mehrere Vernehmlassungsteilnehmende verlangen nicht nur für erneuerbares, sondern für sämtliches einheimisches Gas eine Befreiung vom Netznutzungsentgelt bei der Einspeisung: VSE, SIE, EBS, Net-Zulg, Energie 360, Regio Energie Amriswil, Gemeindewerke Pfäffikon ZH.
Aus Sicht der CVP muss in genereller Form für Biogasanlagen und weitere einheimische Produktionsstätten eine hindernisfreie Einspeisung möglich sein.
2.10.12 Abnahme und Vergütung des Gases durch die Netzbetreiber
Keine ablehnenden Stellungnahmen sind eingegangen zur vorgeschlagenen Ergänzung im Energiegesetz, wonach neben Biogas auch andere erneuerbare Gase von den Netzbetreibern in ihrem Gebiet abgenommen und angemessen vergütet werden sollen. Die Axpo fordert genau eine solche Anpassung und bemerkt, dass insbesondere Power-to-Gas eine grössere Rolle spielen dürfte. Der Kanton VD begrüsst die Anpassung ebenfalls und verlangt zusätzlich eine Überwälzung dieser Kosten in die regulierte Versorgung.