Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/75: Gasversorgungsgesetz · 53 Seiten

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KLASSIFIZ

Referenz/Ak Die Städte Biel und Lausanne und die Gasbranche (VSG, Swisspower, viele EVU) sowie der VSE schreiben, dass es für den Umgang mit den Transformationskosten Regeln brauche, insbesondere auch für Abschreibungen. Der VSG schreibt weiter, dass die Abschreibungen aufgrund der betriebswirtschaftlichen Nutzungsdauern ermittelt werden sollen. Sonderabschreibungen seien anzurechnen.

2.9.15 Entgelte für Rechte und Dienstbarkeiten

Die ElCom, die Stadt Zürich, der SBV, der VSG, Swisspower und viele Versorger beantragen die explizite Nennung der Entgelte für Rechte und Dienstbarkeiten als Betriebskosten, wie dies in StromVG Art. 15 Abs. 2 Bst. c der Fall sei. Der SBV schreibt, dass diese Abgeltungen an die Grundeigentümerinnen und -eigentümer für die Gewährung des Durchleitungsrechtes und Beanspruchung des Grundstücks notwendig seien.

2.9.16 Druckreduzier- und Messstationen

Die IG Detailhandel und die IG Erdgas sind der Meinung, dass DRM einheitlich dem Transportnetz zugeordnet werden sollen oder DRM als eigene Netzebene zu benennen seien. Dies, da viele Industriebetriebe direkt am DRM angeschlossen seien.

2.10 Erneuerbare Gase

2.10.1 Einführende Bemerkungen

Das Thema «erneuerbare Gase» fand in der Vernehmlassungsvorlage kaum Erwähnung. Der Bundesrat schrieb im erläuternden Bericht auf Seite 14: «Das GasVG unterscheidet nicht nach dem Ursprung des Gases, welches in der Gasleitung transportiert wird; es kann sich also um Erdgas, Biogas, Wasserstoff oder auch ein synthetisch hergestelltes (erneuerbares) Gas handeln. Fragen zur Förderung von erneuerbaren Gasen sind nicht Teil des GasVG. Diese Themen fallen in den Anwendungsbereich anderer Gesetze (Energiegesetz oder CO2-Gesetz).» Dennoch wird in zwei Drittel der Stellungnahmen das Thema der erneuerbaren Gase oder übergeordnet die Klimapolitik und die damit verbundenen Fragen zur Anpassung der Gasversorgung zumindest erwähnt.

Die erneuerbaren Gase und deren Stärkung werden in den Stellungnahmen stets positiv dargestellt. Die Herangehensweise an das Thema ist jedoch unterschiedlich: Einige Vernehmlassungsteilnehmende erwähnen das Thema nur punktuell, andere gehen ausführlich darauf ein. Manche weisen zudem darauf hin, dass dieses Themas nicht nur mit Blick auf die die Gasversorgung, sondern im Kontext der Gesamtenergieversorgung zu behandeln sei. Auch inhaltlich unterscheiden sich die Forderungen und der Kontext, in dem das Thema diskutiert wird. Bei diversen Forderungen bleibt offen, ob sie im GasVG oder an anderer Stelle zu berücksichtigen wären.

In vielen Stellungnahmen fehlen Definitionen für Ausdrücke wie «Biogas», «synthetisches Gas» und «erneuerbares Gas». Oft ergibt sich aus dem Kontext, was gemeint ist. Für den vorliegenden Bericht empfiehlt sich eine Präzisierung: Hier umfasst die Kategorie «erneuerbares Gas» sowohl Biogas (Gas aus der Vergärung oder Vergasung von Biomasse) als auch erneuerbare synthetische Gase.

2.10.2 Kontext der Forderungen zu erneuerbaren Gasen

Der Kontext, in dem das Thema der erneuerbaren Gase behandelt wird, lässt sich grob wie folgt zusammenfassen: Falls das Thema in der Stellungnahme erwähnt ist, wird generell anerkannt, dass infolge der Schweizer Klimaziele eine Transformation der Energie- und Gasversorgung und generell mehr erneuerbare Energien notwendig sein werden. Akteure wie Umweltschutzorganisationen und die SP, die GPS