Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/75: Gasversorgungsgesetz · 53 Seiten

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KLASSIFIZ

Referenz/Ak Der Kanton BS und die SES fordern, dass die Kosten für vorzeitige Stilllegungen und Rückbaukosten anrechenbar sein müssen. Die Gasleitungen müssten verkürzt resp. degressiv abgeschrieben werden. Zudem seien ausserordentliche Abschreibungen für Stilllegungen anzurechnen. Die Gasbranche (VSG,

Swisspower, viele Versorger) die Städte Biel und Lausanne und der VSE schreiben, dass es Regeln brauche für den Umgang mit den Transformationskosten, insbesondere auch für die Abschreibungen.

Sonderabschreibungen seien als anrechenbare Kosten zu behandeln.

Messwesen und Standardlastprofile

In der Vernehmlassungsvorlage wurden bezüglich der Verantwortung für das Messwesen zwei Varianten zur Diskussion gestellt (Frage 5 ii): Die Beibehaltung der Verantwortung beim Netzbetreiber (Variante 1) versus die freie Wahl des Messstellenbetreibers resp. Messdienstleisters (Variante 2). Die Gasbranche (VSG, Swisspower, viele Versorger) sowie ihre Eigentümer (Städte) sprechen sich für die Beibehaltung der Verantwortlichkeit der Netzbetreiber aus. Argumente für diese Variante sind die bei einer Liberalisierung befürchteten zahlreichen Schnittstellen und Zuständigkeits- und Verantwortlichkeitsfragen. Folgen seien erhebliche Umsetzungskosten, insbesondere administrativer Art. Diese Meinung teilen die meisten Kantone (mit Ausnahme von BL, TG, SH, TI) und die SP. Insgesamt haben sich 96 Teilnehmende der Vernehmlassung in dieser Frage für die Beibehaltung des Status Quo (Variante 1) ausgesprochen. Für die freie Wahl beim Messwesen machen sich vornehmlich die IGEB, die IG Erdgas, Scienceindustries, Industriebetriebe, die WEKO, die ElCom sowie die FDP die GLP sowie bspw. Alpiq und BKW stark. Sie argumentieren, dass die Messkosten heute zu hoch und die Datenqualität ungenügend seien und eine Liberalisierung des Messwesens zu Innovation führe. Insgesamt haben sich 48 Teilnehmende der Vernehmlassung für die Liberalisierung des Messwesens (Variante 2) ausgesprochen.

Eine zweite Frage zum Messwesen (Frage 5 i) betraf den vorgeschlagenen Verzicht auf einen Smart-Meter-Rollout. Hier unterstützten 85 Teilnehmende der Vernehmlassung den vorgeschlagenen Verzicht, 48 waren dagegen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass auch ein grosser Teil derjenigen, welche mit Nein geantwortet haben, keinen generellen Rollout fordern. Diese Vernehmlassungsteilnehmenden, darunter der VSG, möchten die entsprechende Frage nicht auf Gesetzes- oder Verordnungsebene gelöst haben, sondern dies der Branche überlassen. Viele Teilnehmende argumentieren, dass ein Smart-Meter- Rollout beim Gas Kosten verursache, welchen kein höherer Nutzen gegenübersteht.

Im Rahmen der Vernehmlassung (Kommentar zu Frage 2 iii) sprechen sich namentlich die Gasbranche (Swisspower, VSG, viele Versorger) die Städte sowie die GPS gegen die Einführung von Standardlastprofilen (SLP) aus. SLP seien bei einer höheren Marktöffnungsgrenze nutzlos, komplex und würden eine lange Übergangszeit verlangen, bis sie entwickelt seien. Demgegenüber argumentieren namentlich Scienceindustrie, verschiedene Industriebetriebe, IG Erdgas und IGEB, dass Standardlastprofile bereits vorliegen würden und sofort eingesetzt werden könnten. Es brauche hierfür keine Übergangsfrist.

Versorgungssicherheit

Der VSG und die Städten St. Gallen und Wil beantragen, dass Zweistoffanlagen für die Sicherstellung der Versorgungssicherheit durch den Bund unterstützt werden können. Provisiogas wünscht, dass ein Marktmodell entwickelt wird, damit der Anteil der Zweistoffanlagen nicht weiter sinkt. Die Vernehmlassungsteilnehmenden bedauern, dass Zweistoffanlagen im erläuternden Bericht nur im Zusammenhang mit der Netzstabilität erwähnt werden.

Swissgrid und VSE wünschen, dass die anrechenbaren Kosten zur Sicherstellung der Gasversorgung in schweren Mangellagen nicht nur Betriebskosten, sondern auch Kapitalkosten umfassen.