Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/86: Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624 und zu einer Änderung des Asylgesetzes (Schengen-Weiterentwicklung) · 58 Seiten
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Die Europäische Kommission hat deshalb am 12. September 2018 einen Vorschlag für eine Verordnung über eine neue Europäische Grenz- und Küstenwache vorgelegt.3
Ziel im Bereich des Aussengrenzschutzes ist die Entwicklung und Einführung einer integrierten Europäischen Grenzverwaltung sowohl auf EU- wie auch auf nationaler Ebene, was von entscheidender Bedeutung für eine bessere Migrationsverwaltung ist. Weiter wird beabsichtigt, das Überschreiten der Schengen-Aussengrenzen effizient zu steuern und Migrationsdruck sowie potenzielle künftige Bedrohungen an den Schengen-Aussengrenzen zu bewältigen, und somit einen Beitrag zur Bekämpfung von grenzüberschreitender schwerer Kriminalität zu leisten und ein hohes Mass innerer Sicherheit innerhalb des Schengen-Raums sicherzustellen.
Die Verordnung (EU) 2019/1896 (Verordnung) wurde am 13. November 2019 verabschiedet und der Schweiz am 15. November 2019 notifiziert. Sie stellt eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands dar.
1.2 Verlauf der Verhandlungen
Gestützt auf Artikel 4 des Schengen-Assoziierungsabkommens (SAA)4 ist die Schweiz im Rahmen ihres Mitspracherechts berechtigt, im Schengen-Bereich in den zuständigen Arbeitsgruppen des Rates der EU mitzuwirken,. Sie kann insbesondere Stellung nehmen und Anregungen anbringen. Über ein Stimmrecht verfügt die Schweiz jedoch nicht (vgl. Art. 7 Abs. 1 SAA).
Wie seinerzeit bei der Beratung der Verordnung (EU) 2016/2624 wurden die Arbeiten zur Prüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zügig vorangetrieben. Ziel war es, vor den Europawahlen im Frühjahr 2019 eine Einigung zwischen dem Rat der EU und dem Europäischen Parlament zu erzielen.
Unter österreichischer und später rumänischer Präsidentschaft fanden mehrere Sitzungen in Brüssel statt. Die Beratungen wurden in den zuständigen Arbeitsgruppen des Rates, in der Arbeitsgruppe «Grenze» (Expertenstufe), der Berater im Bereich Justiz und Inneres (JAI-Counsellors) und im Rat der Justiz- und Innenminister (JI-Rat, Ministerebene) geführt. Diese Gremien tagten als gemischter Ausschuss (COMIX), das heisst im Beisein der Vertreterinnen und Vertreter der bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands assoziierten Staaten (assoziierte Staaten). Die Vertreterinnen und Vertreter des Bundes und der Kantone konnten ihre Haltung zum Verordnungsentwurf im Rahmen dieser Sitzungen aktiv einbringen.
3Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die
Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Gemeinsamen Aktion 98/700/JHA des Rates, der Verordnung (EU) Nr. 1052/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (EUROSUR) und der Verordnung (EU) 2016/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates (EBCG 1.0) COM (2018) 631 final.
4Abkommen vom 26. Oktober 2004 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der
Europäischen Union und der Europäischen Gemeinschaft über die Assoziierung dieses Staates bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands, SR