Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/86: Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624 und zu einer Änderung des Asylgesetzes (Schengen-Weiterentwicklung) · 12 Seiten

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rung. Die SVP nennt als Gründe für die Ablehnung insbesondere die Verpflichtung zur Entsendung schweizerischen Personals, die Unsicherheit betreffend die finanziellen und personellen Auswirkungen auf die Schweiz, die weitgehenden Exekutivbefugnisse der Agentur sowie den Umstand, dass kein Vetorecht der Schweiz besteht.

Die Mehrheit der interessierten Kreise stimmt der Übernahme der EU-Verordnung zu (Centre Patronal, FER, GastroSuisse, SGB, SFH). Die SFH und der SGB äussern sich kritisch hinsichtlich des Grundrechts- und Datenschutzes, der Kontroll- und Beschwerdemechanismen sowie des Mitteleinsatzes im Vergleich zur Schutzgewährung. AsyLex anerkennt den beschränkten Handlungsspielraum der Schweiz bei Schengen-Weiterentwicklungen, wünscht sich aber eine kritischere Haltung der Schweiz gegenüber den aktuellen Entwicklungen in der EU (Ausbau der Festung Europa). SOSF lehnt die Übernahme der EU-Verordnung ab, insbesondere aufgrund der erweiterten Exekutivbefugnisse der Agentur und der Auslagerung der Aussengrenzen in Drittstaaten.

Der Änderung im Asylgesetz haben die Vernehmlassungsteilnehmenden, wenn sie sich dazu geäussert haben, zugestimmt (z.B. BS, SO, KKJPD, VKM, FDP, SP, SVP).

2.2. Zusätzliche Massnahmen

Einige der Vernehmlassungsteilnehmenden (SP; sinngemäss auch GPS, SFH, SGB) fordern zusätzliche Massnahmen für schutzbedürftige Personen. Dazu gehören zum Beispiel die Aufnahme von Kontingentsflüchtlingen, die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung humanitärer Visa, der vermehrte Selbsteintritt der Schweiz im Rahmen von Dublin-Verfahren, die Unterstützung der am meisten belasteten Staaten der EU im Asylbereich, die Beteiligung der Schweiz am EU-Verteilmechanismus schutzbedürftiger Personen, die Entkriminalisierung der Solidaritätsarbeit, die Erteilung einer sofortigen Bewilligung zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit für Personen mit vorübergehendem Schutz, die Stärkung des Rechtes auf Familienzusammenführung sowie die Förderung der Mobilität.

2.3. Datenschutz

Einige der Vernehmlassungsteilnehmenden äussern Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes (z.B. AsyLex, GPS, SFH, SGB, SP). Die SP fordert, dass die Schweiz die EU-rechtlichen Datenschutzregelungen (Verordnung [EU] 2018/1725 und Verordnung [EU] 2016/679) mindestens für Schengen-relevante Belange ausdrücklich als anwendbar erklärt.

Hinsichtlich Personendaten fordern GPS, SFH und SGB Verhältnismässigkeit bei der Übermittlung solcher Daten an die Agentur, AsyLex kritisiert die Übermittlung von Personendaten insbesondere für Risikoanalysen und Schwachstellenermittlungen. GPS, SFH und SGB fordern, dass betreffend Datenaustausch mit der Agentur nur Regelungen eingeführt werden, die vom EDÖB gutgeheissen wurden.

2.4. Grundrechte und Beschwerdeverfahren

Die SP fordert eine Klarstellung in der Botschaft des Bundesrates, inwieweit die Schweiz die Zielsetzung der EU-Verordnung hinsichtlich Grundrechtsschutz und Beschwerdeverfahren mitträgt und wie diese umgesetzt wird. Sie fordert zudem die Klärung des Zugangs zum Beschwerdeverfahren gemäss Art. 111 Verordnung EU-Verordnung. Die SFH fordert spezifische institutionelle Regelungen und klare Verfahrensvorschriften zur Umsetzung der Grundrechtsschutznormen der EU-Verordnung. Der SGB und die SFH fordern, dass sich die Schweiz für eine unabhängige Kontrolle der Grundrechtskonformität der Massnahmen und einen unabhängigen Beschwerdemechanismus einsetzt (ähnlich AsyLex).

2.5. Rechenschaftspflicht gegenüber dem Parlament

Die SP fordert analog der EU-Verordnung eine Rechenschaftspflicht gegenüber dem Schweizer Parlament (vgl. Art. 6). Es soll geklärt werden, inwiefern öffentlich nicht zugängliche Informationen ans Schweizer Parlament weitergeleitet werden können. Ausserdem