Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/86: Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624 und zu einer Änderung des Asylgesetzes (Schengen-Weiterentwicklung) · 12 Seiten
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Zusammenarbeit mit Drittstaaten im Bereich Grenzverwaltung
Bisher konnten Statusvereinbarungen nur mit benachbarten Drittstaaten abgeschlossen werden. Neu sollen solche Vereinbarungen auch mit anderen Staaten abgeschlossen werden können. Darin werden unter anderem die Exekutivbefugnisse der eingesetzten Fachkräfte geregelt. Die assoziierten Staaten sind nicht Partei dieser Statusvereinbarungen, sie können aber eigenständig entsprechende Statusvereinbarungen mit Drittstaaten abschliessen. Bisher hat die Schweiz keine solchen Vereinbarungen abgeschlossen. Durch die Übernahme der EU-Verordnung wäre sie aber grundsätzlich dazu verpflichtet, ihre Einsatzkräfte an die ständige Reserve beizusteuern, damit die Agentur ihr Mandat, wozu auch Einsätze in Drittstaaten gehören, erfüllen kann.
Zusätzlich soll aufgrund einer Empfehlung im Rahmen der letzten Schengen-Evaluierung eine explizite Verpflichtung der ausreisepflichtigen asylsuchenden Person im Asylgesetz aufgenommen werden, den Schengen-Raum zu verlassen.
2. Zusammenfassung der Ergebnisse
2.1. Generelle Bemerkungen
Der Bundesrat hat das Vernehmlassungsverfahren zur Vorlage am 13. Dezember 2019 eröffnet; es dauerte bis zum 27. März 2020. Insgesamt sind 36 Stellungnahmen eingegangen.7 Es haben sich 23 Kantone, 4 Parteien (FDP, GPS, SP, SVP), sowie 9 interessierte Kreise (AsyLex, Centre Patronal, Fédération des Entreprises Romandes [FER], GastroSuisse, Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren [KKJPD], Schweizerischer Gewerkschaftsbund [SGB], Schweizerische Flüchtlingshilfe [SFH], Solidarité sans Frontières [SOSF], Vereinigung der Kantonalen Migrationsbehörden [VKM]) zur Vorlage geäussert. 9 Vernehmlassungsteilnehmende, darunter 3 Kantone (GR, OW, SZ), das BVGer sowie 5 interessierte Kreise (Flughafen Zürich, Konferenz der Integrationsdelegierten [KID], Schweizerischer Arbeitgeberverband [SAV], Schweizerischer Gemeindeverband [SGV], Schweizerische Vereinigung der Richterinnen und Richter [SVR]) haben auf eine Stellungnahme verzichtet.
Die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, JU, LU, NE, NW, SG, SH, SO, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH begrüssen die Übernahme der EU-Verordnung. Verschiedentlich werden Bemerkungen zu den finanziellen und personellen Auswirkungen auf die Kantone gemacht (z.B. AG, BL, BS, GE, LU, NE, NW, SG, TI, VD).
Die KKJPD und die VKM stimmen der Übernahme der EU-Verordnung ebenfalls zu. Sie äussern jedoch Vorbehalte in Bezug auf die finanziellen und personellen Auswirkungen auf die Kantone und fordern insbesondere Verhandlungen mit dem Bund über die Abgeltung der Kantone für kurz- und langfristige Einsätze im Rückkehrbereich.
Die FDP und die SP stimmen der Übernahme der EU-Verordnung zu. Die FDP stimmt auch den entsprechenden Umsetzungsvorschlägen im Ausländer- und Integrationsgesetz zu, führt aber aus, dass die höhere Beteiligung der Schweiz nicht zulasten des bestehenden Bundespersonals erfolgen darf. Die SP bedauert die enge Umsetzung auf Gesetzesstufe in der Vernehmlassungsvorlage und fordert zusätzliche Massnahmen, um Personen in Not zu schützen. Die GPS und die SVP lehnen die Übernahme der EU-Verordnung ab. Die GPS kritisiert insbesondere die erweiterten Exekutivbefugnisse der Agentur ohne entsprechenden Ausbau des Grundrechts- und Datenschutzes, das Fehlen einer unabhängigen Kontrollinstanz sowie das Verhältnis der Ausgaben für den Grenzschutz zu den Ausgaben für die Schutzgewäh-
7 Der Vorentwurf, der erläuternde Bericht sowie die Stellungnahmen sind abrufbar unter: https://www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > abgeschlossene Vernehmlassungen > 2019.