Vorlage
Vernehmlassung 2019/87: Genehmigung und Umsetzung des mit der Europäischen Union geschlossenen Abkommens über die Prümer Zusammenarbeit, des Eurodac-Protokolls und des mit den Vereinigten Staaten von Amerika geschlossenen Abkommens über die Zusammenarbeit zur der Prävention und Bekämpfung schwerer Straftaten · 8 Seiten
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Bundesbeschluss Genehmigung Abkommen zur Beteiligung an Prüm und Eurodac
DNA-Profile mit den Fundstellendatensätzen in dem Informationssystem nach Artikel 10 abgleichen.
2Die für die Anordnung eines DNA-Profils zuständige Behörde kann zur Verfolgung von Straftaten bei der nationalen Kontaktstelle nach Artikel 357 Absatz 1 StGB einen Abgleich dieses DNA-Profils mit den DNA-Profil-Informationssystemen der Vertragsstaaten beantragen.
3Die nationale Kontaktstelle nach Artikel 357 Absatz 1 StGB kann zur Verfolgung von Straftaten die im Informationssystem nach Artikel 10 gespeicherten DNA-Spurenprofile mit dem gesamten Bestand von DNA-Profilen eines Vertragsstaates abgleichen.
4Umgekehrt kann die nationale Kontaktstelle eines Vertragsstaates zur Verfolgung von Straftaten im Einvernehmen mit der nationalen Kontaktstelle nach Artikel 357 Absatz 1 StGB ihre DNA-Spurenprofile mit dem gesamten Bestand der im Informationssystem nach Artikel 10 gespeicherten DNA-Profile abgleichen.
3. Asylgesetz17
Art. 99 Abs. 2-4
2Die Fingerabdrücke und Fotografien werden ohne zugehörige Personalien in einer vom Bundesamt für Polizei (fedpol) und vom SEM geführten Datenbank gespeichert.
3Neu abgenommene Fingerabdrücke werden mit den von fedpol geführten Fingerabdrucksammlungen verglichen
4Stellt fedpol Übereinstimmung mit einem schon vorhandenen Fingerabdruck fest, so gibt es diesen Umstand dem SEM sowie den betroffenen kantonalen Polizeibehörden und dem Grenzwachtkorps zusammen mit den Personalien der betroffenen Person (Name, Vorname, Aliasnamen, Geburtsdatum, Geschlecht, Referenznummer, Personennummer, Staatsangehörigkeit, Prozesskontrollnummer und Zuteilungskanton) bekannt. Von polizeilichen Erfassungen werden zudem Datum, Ort und Grund der Fingerabdruckabnahme in Codeform mitgeteilt.
Art. 102aquaterAbgleich in Eurodac zum Zweck der Strafverfolgung
1Das SEM als nationale Kontaktstelle kann auf der Grundlage des Eurodac-Protokolls18 zur Verhütung, Aufdeckung oder Ermittlung terroristischer oder sonsti-
2009/905/JI des Rates über die Akkreditierung von Anbietern kriminaltechnischer Dienste, die Labortätigkeiten durchführen (SR xxx)
17 SR 142.31
18 Verordnung (EU) Nr. 603/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über die Einrichtung von Eurodac für den Abgleich von Fingerabdruckdaten zum Zwecke der effektiven Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist und über der Gefahrenabwehr und Strafver-