Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/88: Revision der Biozidprodukteverordnung (VBP) · 20 Seiten
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II. Anmerkungen zu den einzelnen Bestimmungen
Die vollständigen Stellungnahmen finden Sie auf der Seite der Bundeskanzlei (https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/ind2019.html).
1. VBP
1. Einführung des UFI Allgemein zu diesem Kapitel Wer Was
AG ; AI ; AR ; BE ; BL ; Die Einführung eindeutiger Rezepturidentifikatoren (UFI) für Biozidprodukte analog der Regelung für Zuberei-BS ; GE; GL ; GR ; JU ; tungen in der Chemikalienverordnung wird begrüsst.
LU; NE ; NW ; OW/LdU; SH ; SO ; SZ/LdU ; TG ; TI ; UR/LdU ; ZH chemsuisse CVP / PDC / PPD SGB / USS KOM ABC SGARM / SSMT SWISSMEM suissepro
AI Die Übergangsfrist von 6 Jahren scheine sehr lang.
UR Aufgrund des hohen Gefahrenpotenzials werde die Verkürzung der Übergangsfristen bei Biozidprodukten, die für
private Verwenderinnen gewährt werden, als gerechtfertigt erachtet.