Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/88: Revision der Biozidprodukteverordnung (VBP) · 20 Seiten
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WWF Uri; WWF Zug
Art. 17 al. 1 Bst. cbis, Bewertung
Wer Was
Bst. cbis AG ; BE ; BL; BS ; GL ; GR; Die Erfahrung zeige, dass bei diversen Produkten Auflagen für die Verwendung verfügt werden (neu) NW; OW/LdU ; SZ/LdU; TG; müssen, um Risiken für die Gesundheit oder die Umwelt, zum Beispiel für Gewässer, zu limitie-
UR/LdU; ZH; ren. Dazu sei eine entsprechend tiefe und vorausschauende Beurteilung notwendig.
chemsuisse
Es sei überdies sicherzustellen, dass bei den Zulassungen ZN für Desinfektionsmittel und Holzschutzmittel weiterhin die Wirksamkeitsnachweise gefordert und bewertet werden.
Bst. cbis CVP / PDC / PPD In Zeiten zunehmender Regulierung von Pflanzenschutzmitteln und anderer gefährlicher Stoffe (neu) setzt dieser Artikel ein falsches Zeichen.
Bst. cbis SBV / USP / USC Der SBV kann nicht nachvollziehen, dass im Umfeld der aktuellen Diskussionen um Rückstän-(neu) de und Risikoreduktion das Zulassungsfahren für Biozide vereinfacht wird. Je nach Anwendung
dieser Produkte ist davon auszugehen, dass geringe Mengen dieser Produkte oder deren Metaboliten in die Umwelt, beispielsweise in Gewässer, gelangen. Zudem geht es hier um Wirkstoffe, die noch nicht umfassend beurteilt sind. Wir erachten diese Anpassung als ein grundlegend falsches Signal.