Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/88: Revision der Biozidprodukteverordnung (VBP) · 20 Seiten
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OW/LdU; SO ; SZ/LdU ; TG; UR/LdU ; ZH ; chemsuisse
Art. 62e (neu)
Wer Was
Bst. b. UR Fordern einer Verkürzung der Übergangsfristen für das Inkrafttreten des UFI (2026 und/oder
CVP / PDC / PPD 2021). SBV / USP / USC
2. Präzisierungen im Zusammenhang mit der Zulassung
Allgemein zu diesem Kapitel Wer Was
AR ; BE ; BS ; GL ; GR ; LU; Die vorgeschlagenen Anpassungen und Präzisierungen, welche sich aus der Erfahrung rund um den Zulas-NE; NW; OW/LdU; SH; SO ; sungsprozess ergeben, erscheinen zweckmässig.
SZ/LdU ; TG; UR/LdU ; ZH ; chemsuisse
3. Vereinfachung bei der Übergangszulassung ZN
Allgemein zu diesem Kapitel Wer Was
AG ; AI ; AR ; BE ; BL ; BS ; Betrachten die beabsichtigte Reduktion von Tiefe und Umfang der Beurteilung von Gesuchen für Zulassun-GL ; GR ; LU; NW; OW/LdU; gen ZN skeptisch. Sie dürfe nicht zu einer Herabsetzung des Schutzniveaus für Mensch und Umwelt
SH ; SZ/LdU ; TG ; TI; als Folge nicht ausreichend beurteilter Biozidprodukte führen.
UR/LdU ; ZH ; chemsuisse
CVP / PDC / PPD ; Die vereinfachte Übergangszulassung für Biozidprodukte wird abgelehnt.
Grüne / Les Verts / I Verdi ; Diese „Vereinfachung“ sei ein gefährlicher Rückschritt in der Beurteilung des Gesundheitsrisikos von Biozi-SPS / PSS / PSS ; den für Menschen. Zudem werde dadurch mittelbar der Schutz der Biodiversität verschlechtert. Eine vertiefte