Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/88: Revision der Biozidprodukteverordnung (VBP) · 20 Seiten
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SGARM / SSMT
VSLF / USVP Es sei sicherzustellen, dass eine angemessene Übergangsfrist gewährleistet wird.
scienceindustries Unterstützen die Übergangsfrist von 5 Jahren.
UPM Raflatac
ETIMARK
Annexe 1.10, Ziffer 5, Übergangsbestimmungen Wer Was
AG ; BE ; BL ; BS ; GL ; GR; Beantragen eine Ergänzung zu Ziffer 5: Das Bundesamt für Umwelt führt eine Liste dieser Spezial-NW; OW/LdU; SZ/LdU; TG; anwendungen nach dem Stand der Technik.
UR/LdU; ZH; chemsuisse
4. PSMV
Ersatz der Auflistung der Zusammensetzung des Steuerungsausschusses durch einen Verweis auf die Definition in der ChemV.
Allgemein zu diesem Kapitel Wer Was
AG; BE; BL ; BS; GL; GR; Begrüssen die Anpassung der Pflanzenschutzmittelverordnung mit dem Ziel der Harmonisierung der Zu-JU; LU; NW; OW/LdU; sammensetzung des Steuerungsausschusses für die Zulassungsstelle Pflanzenschutzmittel mit jener der SZ/LdU; TG; TI; UR/LdU; ZH; Anmeldestelle Chemikalien gemäss Chemikalienverordnung.
chemsuisse
Mit Blick auf den Ergebnisbericht der "Evaluation Zulassungsprozess Pflanzenschutzmittel" (KPMG, 12. No-WWF; vember 2019) wird darauf hingewiesen, dass die Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus diesem Be-Pro Natura; richt überdies auch entsprechende Anpassungen im Absatz 3, Aufgaben und Befugnisse des Steuerungs-Biovision - Stiftung für öko- ausschusses, erforderlich machen werde.