Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/88: Revision der Biozidprodukteverordnung (VBP) · 20 Seiten

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UR/LdU ; ZH ; chemsuisse falls vorhandener UFI ebenfalls anzugeben ist.

3. ChemRRV

Einführung einer Übergangsbestimmung zur Verwendung von Bisphenol A und Bisphenol S in Thermopapier für Spezialanwendungen

Allgemein zu diesem Kapitel Wer Was

BE; BL ; BS ; GL ; GR; LU; Begrüssen grundsätzlich die Einführung einer Übergangsfrist für Spezialanwendungen, bei denen besondere NW; OW/LdU ; SZ/LdU ; TG ; Spezifikationen zu erfüllen sind.

TI; UR/LdU ; ZH ; chemsuisse

FR Studien haben gezeigt, dass "Kassierer(innen)" besonders vom Vorhandensein von Bisphenol in Kassenzet-

teln betroffen sind. Es sei daher wichtig, dass Kassen-, Zahlungs- und Lotteriebelege (sogenannte normale Belege bei Ausnahmeanträgen) ausdrücklich und klar von den Übergangsbestimmungen ausgenommen werden oder dass die Liste der betroffenen Anträge erschöpfend ist und daher der Begriff "insbesondere"

gestrichen wird.

GE Bezüglich der Übergangsfrist für das Verbot von Bisphenol A und Bisphenol S für bestimmte Anwendungsbe-

reiche von Thermopapier seien die Bereiche genauer zu definieren.

Falls ein EU-Verbot von Bisphenol S vor Ablauf der in der Schweiz festgelegten Übergangsfrist in Kraft treten sollte, sei diese an die europäische Frist anzugleichen.

SGB / USS Begrüssen das Verbot für Bisphenol und erachten diese Übergangsfrist jedoch als zu lange angesetzt.

suisse pro Sie solle auf 3 Jahre verkürzt werden.

IG Detailhandel Schweiz Begrüssen eine Übergangsbestimmung.