Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/1: Bundesgesetz über die Einführung eines vereinfachten Verfahrens zur Vernichtung von Kleinsendungen im Immaterialgüterrecht · 10 Seiten
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1 Ausgangslage und Beschreibung der Vorlage
Die Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums (insbesondere Marken, Patente, Designs und Urheberrechte) verursacht erhebliche Schäden. Diese reichen von Gewinneinbussen bei den betroffenen Originalherstellern über Ausfälle von Steuern und Sozialabgaben bis hin zu Gesundheitsrisiken für Konsumentinnen und Konsumenten.
Inhaber von Rechten des geistigen Eigentums können bei der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) einen Antrag stellen, dass rechtsverletzende Waren beim Passieren der Grenze zurückbehalten und anschliessend vernichtet werden, wenn sich der Anmelder, Besitzer oder Eigentümer nicht widersetzt. Das Verfahren ist allerdings aufwendig und für Kleinsendungen – die über 90 % der Aufgriffe durch die EZV ausmachen – nicht angemessen.
Mit dem Bundesgesetz über die Einführung eines vereinfachten Verfahrens zur Vernichtung von Kleinsendungen im Immaterialgüterrecht soll der Kampf gegen die Einfuhr gefälschter Waren effizienter gestaltet, der administrative Aufwand verringert und die Vernichtung gefälschter Waren beschleunigt werden. Dadurch sollen namentlich folgende Ziele erreicht werden:
- Senkung des Administrativaufwands für die EZV, so dass mehr Ressourcen für die ei-
gentliche Kontrolltätigkeit zur Verfügung stehen, und entsprechende Steigerung der Aufgriffszahlen von Fälschungen;
- Senkung des Aufwands für die Inhaber von Rechten des geistigen Eigentums bei
Kleinsendungen.
2 Ablauf des Vernehmlassungsverfahren
Der Bundesrat eröffnete die Vernehmlassung am 15. Januar 2020. Sie dauerte bis am 30. April 2020. Zur Vorlage sind insgesamt 50 Rückmeldungen eingegangen: Es haben sich 26 Kantone, das Bundesgericht, das Bundesverwaltungsgericht, drei politische Parteien, vier gesamtschweizerische Dachverbände und 15 interessierte Organisationen schriftlich vernehmen lassen.
Davon haben sieben Vernehmlassungsteilnehmer (SG, ZH, BGer, KKJPD, SSV, SAV, SKS) ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.
Ein Verzeichnis der Kantone, Parteien, Organisationen und Personen, die an der Vernehmlassung teilgenommen haben, findet sich im Anhang. Für detaillierte Begründungen wird auf die Originalstellungnahmen verwiesen.1
3 Allgemeine Bemerkungen zur Vorlage
Im Allgemeinen haben alle Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer die Änderungen positiv aufgenommen und die Revision stösst durchwegs auf Zustimmung. In zahlreichen Stellungnahmen wird betont, dass der Warenverkehr in Kleinsendungen aufgrund wachsenden Online-Handels zunimmt, und es wird bestätigt, dass die geplanten Massnahmen bei Fälschungen in Kleinsendungen geeignet sind, die damit zusammenhängenden
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