Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/12: Änderung des Kriegsmaterialgesetzes als indirekter Gegenvorschlag zur Eidgenössischen Volksinitiative «Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer (Korrektur-Initiative)» · 9 Seiten
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In ihrer Medienmitteilung vom 28. Juni 2020 erklärte die hinter dem Initiativkomitee stehende Allianz gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer (Allianz), dass mit einem Gegenvorschlag gemäss Variante 2 ein Rückzug der Volksinitiative in Frage käme. Mit Variante 2 seien die drei Hauptziele der Initiative grundsätzlich erreicht: 1. Verankerung der Bewilligungskriterien mindestens auf Stufe Gesetz; 2. Keine Exporte in Bürgerkriegsländer; 3. Keine Ausnahmeregelung für Länder, die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen1.
2 Zusammenfassung der Vernehmlassungsergebnisse
Bis zum Ablauf des Vernehmlassungsverfahrens gingen beim WBF 69 Stellungnahmen von Behörden und Organisationen ein (vgl. Anhang). Die Mehrheit der Kantone befürwortet Variante 1 des indirekten Gegenvorschlags. Die Mehrheit der Parteien, die Allianz, zwei Entwicklungsorganisationen und eine christliche Organisation sprechen sich für Variante 2 aus. Die Wirtschaftsverbände lehnen beide Varianten des indirekten Gegenvorschlags ab, ebenso die Unternehmen der Rüstungsindustrie.
Schliesslich folgten 1'367 Bürgerinnen und Bürger dem Aufruf der Allianz, persönlich mit einer Stellungnahme Variante 2 zu befürworten. Dabei nutzten 1’342 Personen für ihre Stellungnahme eine Vorlage des Initiativkomitees. Die restlichen 25 Bürgerinnen und Bürger reichten eine individuelle Stellungnahme ein.
3 Ergebnis der Vernehmlassung bei den Kantonen
Die Kantone Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Freiburg, Glarus, Jura, Luzern, St. Gallen,
Tessin, Thurgau, Uri, Wallis und Zug befürworten Variante 1 des indirekten Gegenvorschlags. Die Befürworter dieser Variante verweisen grundsätzlich auf die Notwendigkeit, dem Bundesrat genügend Handlungsfreiheit bei ausserordentlichen Umständen zur Wahrung der aussen- oder sicherheitspolitischen Interessen des Landes zu gewähren, und auf die geringeren negativen Auswirkungen auf die STIB. Zudem könne bei der Variante 1 weiterhin eine Differenzierung nach Risiko für Ausfuhren in Länder vorgenommen werden, die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen, wie dies auch für Mitgliedsländer der EU möglich sei.
Die Kantone Basel-Landschaft, Bern, Genf, Graubünden, Schaffhausen, Solothurn und
Waadt befürworten Variante 2 des indirekten Gegenvorschlags insbesondere deshalb, da sie der Auffassung sind, dass die Ausnahmeregelung für Länder, welche Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen, abzuschaffen sei. Zudem benötige es keine Abweichungskompetenz zuhanden des Bundesrates.
Die beiden Kantone Basel-Stadt und Neuenburg befürworten einen indirekten Gegenvorschlag, äussern sich jedoch nicht dazu, welche Variante zu präferieren sei.
Die drei Kantone Nidwalden, Obwalden und Schwyz lehnen beide Varianten des indirekten Gegenvorschlags ab, insbesondere deshalb, da sie die aktuelle Regelung als ausreichend erachten, eine Schwächung der STIB befürchten und die Handlungsfreiheit des Bundesrates nicht einschränken wollen.
Die beiden Kantone Appenzell Innerrhoden und Zürich verzichten explizit auf eine Stellungnahme.
1 https://korrektur-initiative.ch/press_release/allianz-gegen-waffenexporte-in-buergerkriegslaender-will-variante-2-des-indirekten-gegenvorschlags-zur-korrektur-initiative/.