Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/12: Änderung des Kriegsmaterialgesetzes als indirekter Gegenvorschlag zur Eidgenössischen Volksinitiative «Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer (Korrektur-Initiative)» · 9 Seiten

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4 Ergebnis der Vernehmlassung bei den Parteien

Die FDP befürwortet Variante 1, obwohl ein Gegenvorschlag grundsätzlich nicht notwendig sei, da die Forderungen der Initiative auch mit der geltenden Regelung bereits erfüllt seien. Man könne so aber einerseits dem Bedürfnis nach einer verbreiterten demokratischen Grundlage für die Bewilligungskriterien Rechnung tragen und andererseits dem Bundesrat dabei genügend Handlungsfreiheit belassen, um rasch auf ausserordentliche Umstände reagieren zu können.

Die BDP, EVP, GPS und SPS - alle Mitglieder der oben erwähnten Allianz - sowie die CVP befürworten Variante 2 des indirekten Gegenvorschlags, da somit ein substantieller Teil der Forderungen der Initiative erfüllt würden: erstens, die Bewilligungskriterien für Kriegsmaterialexporte auf Gesetzesstufe zu heben; zweitens die Ausnahmeregelung für Länder, die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen, rückgängig zu machen; und drittens Ausfuhren von Kriegsmaterial in Bürgerkriegsländer weiterhin zu verbieten. BDP, GPS und SPS bedauern zudem, dass die Lieferung von Ersatzteilen gemäss Art. 23 KMG weiterhin möglich sei, und dass mit der Variante 2 die unbefriedigende Interpretation des Ausdrucks «verwickelt in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt» bestehen bleibe.

Die glp, ebenfalls Mitglied der Allianz, unterstützen Variante 2, da sie ein substanzieller Teil der Hauptforderungen der Korrektur-Initiative erfülle. Sie fordert jedoch eine Verschärfung hinsichtlich der Lieferung von Ersatzteilen, so dass für diese die gleiche Regelung wie für sonstige Ausfuhren von Kriegsmaterial gälte.

Die SVP lehnt beide indirekten Gegenvorschläge ab, da einerseits die Handlungsfreiheit des Bundesrates empfindlich eingeschränkt würde. Andererseits sei die Aufrechterhaltung einer STIB durch restriktive Exportrichtlinien im internationalen Vergleich bereits heute eingeschränkt.

5 Ergebnis der Vernehmlassung bei interessierten Kreisen

Der Schweizerische Städteverband verzichtet explizit auf eine Stellungnahme.

Sieben Wirtschaftsverbände, d.h. das Centre Patronal, economiesuisse, der Schweizerische Gewerbeverband (SGV), die Swiss Aeronautics, Security & Defence der Swissmem (Swiss ASD), die Swissmem sowie scienceindustries, der Wirtschaftsverband Chemie Pharma Life Sciences, lehnen beide Varianten des indirekten Gegenvorschlags ab. Sie begründen dies insbesondere damit, dass die heute geltenden Regelungen unter Art. 5 KMV adäquat seien und die Flexibilität biete, rasch auf neue Gegebenheiten zu reagieren. Gerade die COVID-19 Krise habe systematisch vor Augen geführt, wie wichtig es sei, dass der Bundesrat im Bedarfsfall situationsgerecht und rasch reagieren könne. Des Weiteren würden die beiden Varianten des indirekten Gegenvorschlags die STIB gefährden. Die COVID-19 Krise habe deutlich aufgezeigt, wie gefährlich eine vollständige Abhängigkeit vom Ausland sein könne.

Der Arbeitgeberverband verzichtet explizit auf eine Stellungnahme.

Folgende fünf Unternehmen der Rüstungsindustrie reichten eine Stellungnahme ein: General Dynamics European Land Systems - Mowag GmbH (GDELS-Mowag), Nitrochemie Wimmis AG, Rheinmetall Air Defence AG (RAD), Saab Bofors Dynamics Switzerland Ltd und Safran Vectronix AG. Alle sehen keinen Handlungsbedarf und lehnen Variante 1 und 2 des indirekten Gegenvorschlags ab, insbesondere deshalb, da die heutige gesetzliche Regelung absolut ausreichend sei und diese dem Bundesrat ermögliche, rasch auf neue Gegebenheiten zu reagieren. Die COVID-19 Krise habe vor Augen geführt, wie wichtig es sei, dass der Bundesrat