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Vernehmlassung 2020/12: Änderung des Kriegsmaterialgesetzes als indirekter Gegenvorschlag zur Eidgenössischen Volksinitiative «Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer (Korrektur-Initiative)» · 9 Seiten

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im Bedarfsfall schnell und situationsbedingt reagieren können müsse. Die Rüstungsunternehmen sehen mit den zwei indirekten Gegenvorschlägen zudem eine Gefährdung der STIB, welche das Rückgrat der Schweizer Armee und damit der Sicherheitspolitik darstelle. Gerade die aktuellen Vorkommnisse in Zusammenhang mit COVID-19 zeigten deutlich, wie gefährlich eine vollständige Abhängigkeit vom Ausland sein könne.

Zwei Arbeitskreise zu Sicherheitsfragen haben sich geäussert. Der Arbeitskreis Sicherheit und Wehrtechnik (Asuw) sieht keinen Handlungsbedarf und lehnt Variante 1 und 2 des indirekten Gegenvorschlags ab, vor allem deshalb, da die heutige gesetzliche Regelung absolut ausreichend sei und die STIB durch die indirekten Gegenvorschläge gefährdet würde. Der Arbeitskreis Chance Schweiz befürwortet Variante 1 des indirekten Gegenvorschlags, damit die aktuelle, restriktive Regelung erhalten bleiben kann und gleichzeitig der Bundesrat über ausreichend Handlungsfreiheit in ausserordentlichen Fällen verfüge.

Die Schweizerische Offiziersgesellschaft (SOG) befürwortet Variante 1 des indirekten Gegenvorschlags, damit die aktuelle, restriktive Regelung erhalten bleiben kann und gleichzeitig der Bundesrat über die unmittelbare Handlungsfreiheit in ausserordentlichen Fällen verfüge.

Die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS) verzichtet explizit auf eine Stellungnahme.

Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz und das Schweizerische Rote Kreuz gehen

nicht konkret auf die beiden Varianten des indirekten Gegenvorschlags ein. Sie erläutern in ihrer Stellungnahme ihre Auslegung zur Definition von internationalen und nicht internationalen bewaffneten Konflikten.

Die Allianz gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer (Initiantinnen und Initianten der vorliegenden Volksinitiative) befürwortet Variante 2 des indirekten Gegenvorschlags, da so den drei oben erwähnten Hauptforderungen der Initiative entsprochen würde. Sie bedauert, dass diese Variante die Lieferung von Ersatzteilen nicht umfasse und die unbefriedigende Interpretation des Ausdrucks «verwickelt in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt» bestehen bleibe. Folgende Mitglieder der Allianz gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer haben zusätzlich individuell Stellung genommen:

• Die beiden Entwicklungsorganisationen Helvetas und Terre des Hommes Schweiz und die Menschenrechtsorganisation Amnesty International befürworten Variante 2 des indirekten Gegenvorschlags, insbesondere deshalb, da so den drei Hauptforderungen der Initiative entsprochen würde und keine Abweichungskompetenz für den Bundesrat vorgesehen wäre.

• Die fünf christlichen Organisationen Christlicher Friedensdienst, Evangelische Frauen Schweiz, das Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz, Justitia et Pax und der Schweizerische Katholische Frauenbund befürworten Variante 2 des indirekten Gegenvorschlags und begründen dies hauptsächlich damit, dass so den drei Hauptforderungen der Initiative entsprochen würde. Sie bedauern, dass diese Variante die Lieferung von Ersatzteilen nicht umfasst.

• Die beiden Friedensorganisationen Frauen für den Frieden Schweiz und Friedens-Frauen Weltweit befürworten Variante 2 des indirekten Gegenvorschlags, insbesondere deshalb, da so den drei Hauptforderungen der Initiative entsprochen würde.

• Der Schweizerische Frauendachverband alliance F befürwortet ebenfalls Variante 2 des indirekten Gegenvorschlags, da für den Bundesrat keine Abweichungskompetenz gelten soll.