Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/15: Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer · 75 Seiten

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Erläuternder Bericht zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer

ausländisches Produkt entfällt, werden für den Fondsstandort Schweiz gleichlange Spiesse geschaffen.

Bezüglich der finanziellen Auswirkungen sind vorübergehende sowie statische und dynamische Effekte zu unterscheiden. Neben eigenen Schätzungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) flossen Erkenntnisse aus zwei Untersuchungen ein, die die ESTV an BAK Economics und KPMG vergeben hatte.

Die Reform führt einmalig zu Mindereinnahmen, da die Rückerstattung der bestehenden Verrechnungssteuer auf Zinserträgen an ausländische Anlegerinnen und Anleger sowie an inländische juristische Personen noch bis zu drei Jahre beantragt werden kann, während die neue Verrechnungssteuer nicht mehr erhoben wird. Diese temporären Mindereinnahmen werden auf etwa 750 Mio. Franken geschätzt. Sie sind durch in der Vergangenheit gebildete Rückstellungen beim Bund gedeckt und damit nicht budgetwirksam.

Die Reform führt statisch betrachtet zu wiederkehrenden Mindereinnahmen, da insbesondere ausländische Anlegerinnen und Anleger von der Verrechnungssteuer ausgenommen werden (Schätzung 130 Mio. Franken). In dieser Schätzung enthalten sind auch die Mehreinnahmen bei der Verrechnungssteuer, da bei inländischen natürlichen Personen neu auch ausländische Zinserträge besichert werden (Schätzung: 35 Mio. Franken). Die statischen Auswirkungen auf die Einnahmen aus der Verrechnungssteuerreform fallen zu 90 Prozent beim Bund an, die restlichen 10 Prozent entfallen auf die Kantone. Die Aufhebung der Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen führt jährlich zu geschätzten Mindereinnahmen von 50 Mio. Franken, die ausschliesslich das Budget des Bundes belasten.

Bezüglich sämtlicher Komponenten der geschätzten statischen Aufkommenseffekte bestehen Unsicherheiten, die zum einen der Datenlage und zum anderen dem Zinsniveau geschuldet sind. Erstens können nicht sämtliche Bausteine der Reform quantifiziert werden. Zweitens mussten für diejenigen Bestandteile, die quantifiziert werden können, eine Reihe kritischer Annahmen getroffen werden. Drittens liegen beim aktuell sehr tiefen Zinsniveau die statisch geschätzten Mindereinnahmen der Reform im tiefen dreistelligen Millionenbereich. Wenn das Zinsniveau steigt, werden die Mindereinnahmen automatisch zunehmen. Zudem abstrahiert eine statische Schätzung von den dynamischen Effekten, die sich aus Verhaltensanpassungen der Anlegerinnen und Anleger beziehungsweise der Stärkung der Standortattraktivität ergeben.

Mit Bezug auf den letzten Punkt gibt es deutliche Hinweise, dass die Reform in einer längerfristigen Perspektive ein sehr attraktives Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweist. Selbst für den Bund, bei dem nahezu sämtliche statisch geschätzten Mindereinnahmen anfallen, könnte die Reform nach etwa 5 Jahren selbstfinanzierend sein. Für die Kantone und Gemeinden dürfte die Reform zu Mehreinnahmen führen. In einer mittel- und langfristigen Perspektive sollten durch die Reform Wertschöpfungs- und Beschäftigungsimpulse ausgelöst werden, die zu Mehreinnahmen der öffentlichen Haushalte führen.