Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/15: Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer · 75 Seiten

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Erläuternder Bericht zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer

schaft) muss diese Variante allein schon deswegen gewählt werden, weil eine Wandlung in Gesellschaftskapital sich gar nicht realisieren liesse.

Vor der Abschreibung handelt es sich steuerrechtlich um Fremdkapital. Aufsichtsrechtlich können die Mittel an die Eigenmittel angerechnet werden.

Write-off-Bonds wurden zusammen mit der Einführung des TBTF-Regimes per 1. März 2012 in das Bankengesetz aufgenommen.

Zahlstelle Als Zahlstelle gilt, wer dem Leistungsbegünstigten der Verrechnungssteuer unterliegende Erträge ausrichtet. Als Zahlstelle qualifizieren in erster Linie Banken, bei denen die Anlegerinnen und Anleger ein Depot unterhalten. Der Begriff kann allerdings auch andere Personen erfassen, wie insbesondere den Schuldner der steuerbaren Leistung, den Vermögensverwalter oder den Trustee. Voraussetzung ist immer, dass die Zahlstelle im Rahmen einer Geschäftstätigkeit die Erträge ausrichtet. Entsprechend sind Transaktionen unter Privatpersonen nie erfasst.

Zahlstellenprinzip Eine Quellensteuer nach Zahlstellenprinzip wird von einer Zahlstelle erhoben. Massgebend für die Erhebung der Verrechnungssteuer ist damit, dass die Zahlstelle in der Schweiz ansässig ist.

zusätzlicher Steuer- Wer in der Schweiz als „Qualified Intermediary“ (in der Regel rückbehalt USA eine Bank) für fremde Rechnung von amerikanischen Gesellschaften oder deren Zahlstellen amerikanische Dividenden entgegennimmt, die bereits an der Quelle aufgrund des DBA Schweiz-USA von der amerikanischen Quellensteuer teilweise oder ganz entlastet wurden, muss für nutzungsberechtigte inländische Anlegerinnen und Anleger einen Steuerrückbehalt abziehen und der ESTV abliefern. Die analoge Verpflichtung besteht bei amerikanischen Zinsen, wo ebenfalls ein zusätzlicher Steuerrückbehalt abgeliefert werden muss.

Der zusätzliche Steuerrückbehalt für inländische Anlegerinnen und Anleger übernimmt damit dieselbe Sicherungsfunktion wie die Verrechnungssteuer, die bei ausländischen Erträgen nicht greift. Wer seine amerikanischen Kapitalerträge korrekt deklariert resp. verbucht, kann diesen Steuerrückbehalt zurückfordern. Ein allfälliger Saldo aus dem zusätzlichen Steuerrückbehalt fliesst zu 90% an den Bund und zu 10% an die Kantone.

Der zusätzliche Steuerrückbehalt ist damit eine Quellensteuer, die im Zahlstellenprinzip erhoben wird.