Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/15: Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer · 75 Seiten
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Erläuternder Bericht zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer
den Ertrag sowie den zugrundeliegenden Vermögensgegenstand bei der Einkommens- und Vermögenssteuer in korrekter Weise und sind die übrigen Voraussetzungen allesamt erfüllt (vgl. dazu im inländischen Verhältnis Art. 21 ff. VStG), besteht Anspruch auf Rückerstattung. Bei juristischen Personen ist die korrekte Verbuchung für die Zwecke der Gewinn- und Kapitalsteuer Voraussetzung.
Verpasst die steuerpflichtige Person die Deklaration resp. Verbuchung, oder erfüllt sie eine andere Voraussetzung nicht, stellt die Verrechnungssteuer eine definitive Belastung dar, die zusätzlich zur Einkommens- resp. Gewinnsteuer anfällt.
Sichteinlagen Sichteinlage ist im Kreditwesen die Bezeichnung für Bankguthaben, für die keine Laufzeit oder Kündigungsfrist vereinbart ist.
Strukturierte Pro- Als strukturierte Produkte gelten gemeinhin alle auf Geld- oder dukte Sachleistungen lautenden Forderungen, bei denen die Rückzahlung des ursprünglich investierten Kapitals und/oder des Entgelts für die Überlassung des Kapitals ganz oder teilweise garantiert ist oder bei denen die Höhe der Rückzahlung und/oder des Entgelts von einem ungewissen Ereignis (in der Regel von der Wertentwicklung eines oder mehrerer Basiswerte) abhängt. Die Zahlung aus einem strukturierten Produkt für einen entgangenen Ertrag an die Anlegerinnen und Anleger wird als Ausgleichszahlung bezeichnet.
Gemäss Reformvorschlag des Bundesrates fallen nur Ausgleichszahlungen unter die Verrechnungssteuer, die einen Zinsertrag abbilden. Ausgleichszahlungen für Beteiligungserträge gelten nicht als Ertrag aus strukturierten Produkten. Weiter gelten ausschliesslich Ausgleichszahlungen aus strukturierten Produkten, die nicht aktiv bewirtschaftet werden, als Erträge im Sinne der vorgeschlagenen Neuerung. Dies ist der Fall, wenn den Anlageentscheiden im Voraus definierte objektive Kriterien zu Grunde liegen, die nicht abänderbar sind. Diesfalls bleibt die Zusammensetzung der Basiswerte des strukturierten Produkts während der Laufzeit unverändert. Werden die zu Grunde liegenden Wertpapiere demgegenüber aktiv bewirtschaftet, ausgetauscht, erweitert usw., soll das Produkt als KKA behandelt werden.
Ausgleichszahlungen unterliegen im Zeitpunkt der Ausschüttung der Einkommenssteuer.
TBTF Too-big-to-fail. Um staatliche Rettungsmassnahmen für systemrelevante Banken und damit mögliche Kostenfolgen für die Steuerzahler zu minimieren, hat die Schweiz eine gezielte TBTF-Regulierung erlassen.