Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/19: Verordnungsänderungen im Bereich des BFE mit Inkrafttreten Anfang 2021 · 12 Seiten
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Aktenzeichen: BFE-011.112.20-1/13/4
2.1.5 Art. 69a (Publikation)
Die Publikation der Elektrizitätsproduktionsanlagen wird mehrheitlich unterstützt und als bedeutend für die bessere Erfassung der Produktion von Strom aus erneuerbaren Quellen angesehen.
Alle sich äussernden Kantone sowie KKGEO stimmen grundsätzlich den vorgeschlagenen Regelungen zur Publikation von Elektrizitätsproduktionsanlagen zu.
KKGEO und der Kanton LU beantragen, dass die Vollzugsstelle in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen die Elektrizitätsproduktionsanlagen in Form von Geodaten dokumentiert. Der Kanton VD wünscht sich zudem die Publikation von Anlagen mit Einmalvergütung sowie Anlagen mit weniger als 30 kW Leistung.
Der Kanton TI gibt zu bedenken, dass die zunehmenden Pflichten der Betreiber sowie Pronovo dem Ausbau der erneuerbaren Energien hinderlich sein könnten.
Die EKK weist darauf hin, dass die neue Regelung möglicherweise zu Problemen hinsichtlich des Zugangs zu privaten Informationen führen könnte. Eine sehr diskret in die Fassade integrierte Anlage könnte somit als solche bekannt werden.
SP und GLP stimmen der Publikation zu.
SIA, VCS, SES, Pro Natura, Greenpeace, Swissolar, SSES, solarspar, WWF Schweiz, VUE,
Naturfreunde Schweiz, NWA, swisscleantech, InfraWatt, ECO SWISS sowie die HKBB stimmen der Publikation zu, da sie der präziseren und einfacheren Erfassung der Produktion von Strom aus
erneuerbaren Energien diene. Swissolar, VUE und solarspar fordern zudem die Erfassung weiterer Parameter, welche für eine bessere Produktionsprognose sowie das Monitoring der Marktentwicklung förderlich wären.
Ökostrom Schweiz begrüsst die Publikation, beantragt jedoch, dass die Leistung der Anlage nicht publiziert wird.
Mhylab gibt zu bedenken, dass die Transparenz die Blockadehaltung gegenüber Kleinwasserkraftwerken verstärken könnte. Deshalb sollen nur Anlagen mit einer Leistung von mindestens 1000 kW publiziert werden. SSH fordert mit der gleichen Begründung, dass nur Anlagen mit einer Leistung von mindestens 300 kW publiziert werden.
InfraWatt und VFS schlagen vor, auch für Anlagen zur Erzeugung von Nah- und Fernwärme/-kälte eine räumliche Übersicht zu erstellen.
Der VSE regt an zu prüfen, ob die Veröffentlichung ein Sicherheitsrisiko darstellt. Allenfalls soll der Zugriff auf die Daten eingeschränkt werden.
Die FRC regt an, dass Produzenten beantragen können, dass ihre Daten nicht publiziert werden.
Agora bringt ein, dass die Daten lediglich dem BFE sowie weiteren Organen der Exekutive zur
Nutzung zur Verfügung stehen sollen.
Der HEV will, dass nur Anlagen erfasst und publiziert werden, deren Eigenverbrauchsanteil gering bis inexistent ist.
Eine grundlegende Ablehnung der vorgeschlagenen Publikation formulieren der SBV, Prométerre sowie der SGV. Sie argumentieren, dass anhand dieser Information falsche betriebswirtschaftliche Rückschlüsse gezogen werden könnten und die Daten nicht von öffentlichem Interesse seien.
2.1.6 Art. 76 (Finanzberichterstattung, Verschiebung Stichtag)
VS, VSE, SGV und NWA stimmen der vorgeschlagenen Verschiebung der Meldefrist auf den 6. Januar zu.
5/12 BFE-D-A33C3401/711