Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/19: Verordnungsänderungen im Bereich des BFE mit Inkrafttreten Anfang 2021 · 12 Seiten
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Aktenzeichen: BFE-011.112.20-1/13/4
GLP, Grünen, SP, SSV, Economiesuisse, SBV, SIA, HEV, Suissetec, FRC, Eco Swiss, Greenpeace, Naturfreunde Schweiz, Pro Natura, PUSCH, SES, SFV, VCS, WWF Schweiz, SSES, Swissolar, VUE, Agora, HKBB, NWA, Prométerre, SBB und Solarspar. Dabei wird vor allem der angestrebte Anreiz für die bessere Ausnutzung von Dachflächen mit Photovoltaik positiv hervorgehoben.
Einige dieser Teilnehmer fordern allerdings Anpassungen an der Vorlage. So wird der Verzicht auf die Absenkungen der Leistungsbeiträge ab 30 kW und der Grundbeiträge gefordert bzw. eine Anhebung der Leistungsbeiträge ab 30 kW. Andere Teilnehmer verlangen stattdessen die Leistungsbeiträge unter 30 kW nicht wie vorgeschlagen anzuheben, sondern konstant zu lassen.
2.2.8 Investitionsbeiträge für Erneuerungen (nicht Teil der Vernehmlassungsvorlage)
Der VSE betont auch bei dieser Gelegenheit, dass auch Erneuerungen Investitionsbeiträge erhalten können. Im Rahmen der Berechnung der nicht amortisierbaren Mehrkosten (NAM) müssten
Unsicherheiten bei der Preisprognose und die Restwerte der Anlageteile berücksichtigt werden.
2.3. Energieeffizienzverordnung
AI und AR begrüssen die geplanten Änderungen der EnEV, da die Reifenetikette ein etabliertes
Instrument zur Kennzeichnung der Reifen darstelle. Lärmarme Reifen stellen aus ihrer Sicht das einfachste und kostenneutralste Mittel dar, um den Lärm des Strassenverkehrs zu senken. Daher fordert der Kanton AR, dass in der Schweiz für Personenwagen nur noch lärmarme Reifen zugelassen werden dürfen. Die vorgeschlagenen Anpassungen werden auch vom Kanton BL begrüsst. Der Kanton Bern merkt an, dass die Erhöhung der Transparenz einen gezielten Kaufentscheid fördere und daraus positive Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesellschaft zu erwarten seien. Der Kanton NW stimmt den Zielsetzungen der Reifenetikette zu. Unterstützung finden die Anpassungen der EnEV auch beim Kanton GE. Er stellt fest, dass die Erhöhung der Transparenz zu geringerem Energieverbrauch und einer Reduzierung der Lärmbelastung führen sollte. Der Kanton JU unterstützt die Anpassungen, da diese es den Fahrzeugbesitzern ermöglichten, die richtige Wahl zu treffen, um die Umwelt- und
Lärmbelastung durch ihre Fahrten zu reduzieren. Der Kanton SH unterstützt die angestrebten Ziele der Reifenetikette und befürwortet die entsprechenden Änderungen der EnEV. Zustimmung findet die EnEV-Revision auch beim Kanton GR, da mit den transparenten Angaben bei den Reifen nicht nur die Treibstoffeffizienz verbessert, sondern auch eine Reduktion der Lärmbelastung erreicht werden könne, da akustisch optimierte Reifen eine effiziente Lärmschutzmassnahme darstellten. Der Kanton Zug begrüsst die Verbesserungen der Reifen-Kennzeichnung, da diese mehr Transparenz schafften und einen gezielteren Kaufentscheid ermöglichten. Der Kanton VS begrüsst die geplanten Anpassungen um die Energieeffizienz zu erhöhen, die Lärmbelastung zu verringern und die Verkehrssicherheit zu verbessern. Der Kanton NE unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen, da diese gemäss
erläuterndem Bericht den Energieverbrauch senken und den Lärm reduzieren wird. Er merkt aber an, dass noch mehr zur Lärmreduzierung getan werden könnte. Reifengeräusch stelle den Hauptfaktor für den Lärm dar. Um wirklich wirksame Massnahmen umzusetzen, sollten nur noch leise Reifen in der Schweiz zugelassen werden dürfen. Der Kanton TI merkt an, dass Reifen eine einfache und günstige Möglichkeit bieten, den Lärm zu reduzieren. Daher müsse alles unternommen werden, damit lärmarme Reifen verwendet werden. Die Reifenetikette sei ein wertvolles Instrument um dies zu unterstützen. Die Ziele könnten aber nur mit Informationskampagnen und der Förderung von umweltfreundlichen Reifen erreicht werden. Die Stadt Zürich befürwortet die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf Reifen für schwere Nutzfahrzeuge und runderneuerte Reifen. Die Erhöhung der Sichtbarkeit wird begrüsst. Die Stadt Zürich sieht die Reifenetikette als Instrument zur Information und Sensibilisierung. Die Anreize für die Konsumenten seien aber gering – insbesondere das Thema Lärm. Leise Reifen seien ein einfaches und kostenneutrales Mittel, um den Lärm von Fahrzeugen zu senken. Hierzu eigneten sich Informationskampagnen und Branchenvereinbarungen aber nicht. Daher beantragt die Stadt Zürich, dass in der Schweiz nur noch Fahrzeugreifen der Rollgeräuschklasse A zugelassen werden dürfen.
Der SSV unterstützt grundsätzlich die geplanten Änderungen und die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf Reifen für schwere Nutzfahrzeuge. Er ist aber auch der Ansicht, dass alle Anstrengungen unternommen werden sollten, damit für Personenwagen nur noch lärmarme Reifen verwendet werden. Der SSV beantragt daher, in der Schweiz nur noch Reifen zuzulassen, die der leisesten Kategorie angehören. 7/12
BFE-D-A33C3401/711