Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/23: Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit · 16 Seiten

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Angaben über den Zusatzaufwand und die Kostenfolgen bei den Versicherern und den Vermittlerinnen und Vermittler fehlen. Die Auswirkungen auf die Prämien werden laut dem erläuternden Bericht kaum spürbar sein. Die Auswirkungen auf die Marktdynamik werden im Bericht nicht einmal erwähnt.

5 Spezifische Forderungen

Einige Teilnehmer haben spezifische Forderungen geäussert:

- GE: Verbot jeglicher Telefonwerbung.

- SPS: Erweiterung der Liste der verbindlichen Vorschriften.

- Grüne und SGB: Es braucht ein umfassendes Verbot der Versicherungsvermittlertätigkeit,

mindestens aber ein Verbot von Provisionen und Kaltakquisen im Bereich der OKP.

- SKS: Die Entrichtung von Abschlussprovisionen im Bereich der OKP ist zu verbieten. Im

Bereich der Zusatzversicherungen sollen die Vermittlerentschädigungen betragsmässig gedeckelt und nicht vom Wert der erzielten Versicherungsabschlüsse abhängig gemacht werden.

- SKS: Erfassung des angestrebten Regelungsinhalts in einem formellen Gesetz.

- OM-KV: In der Zusatzversicherung soll die Höhe der Entschädigung nicht aufgrund der

Zahl der abgeschlossenen Verträge, sondern aufgrund der geleisteten Beratungstätigkeit festgelegt werden.

- Grüne: Einführung von Einheitskrankenkassen.

- Swiss Home Finance: In der Vereinbarung ist bei der Entschädigung der Vermittlerinnen

und Vermittler zwischen Abschluss- und Betreuungsentschädigungen zu unterscheiden.

- FRC: In den Erlassentwurf ist eine Klausel aufzunehmen, die es bei nachweislichen

Verstössen den Versicherten ermöglicht, im Rahmen des beanstandeten Beratungsverhältnisses zustande gekommene Verträge zu kündigen und bereits bezahlte Prämien zurückzufordern.

- curafutura, santésuisse: Vor der Allgemeinverbindlicherklärung soll denjenigen Versiche-

rern, die der Branchenvereinbarung nicht beigetreten sind, ein Anhörungsrecht gewährt werden.

- curafutura, santésuisse, SVV: Die elektronische Erstellung und Unterzeichnung von Be-

ratungsprotokollen ist zuzulassen.

- Sympany: Der Geltungsbereich der Branchenvereinbarung ist auf Versicherte mit Wohn-

sitz in der Schweiz zu beschränken.

- A+A, Advantis, Arbenz, ARISCO, BVER, BüPa, comparis, Funk Insurance Brokers AG,

G+P, IBC, InvestSuisse AG, Kessler, MEEX, MEEX Emmental, NEUTRASS-RESIDENZ Luzern AG, Optimum SA, Qualibroker AG, Schenker, SIBA, s+b, SPIM, SPIP, SPLP, WFS, WHP und WSR: Nicht nur die Entschädigung der Vermittlerinnen und Vermittler, sondern die gesamten Verwaltungskosten sollen eingeschränkt werden.

- bonus.ch: Begrenzung der Gesamtkosten für Kundenbindung und Kundenakquise.