Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/23: Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit · 16 Seiten
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3.7 Teilnehmer, die ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet haben
Kantone (5): GL, GR, SH, SZ, GDK
Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete (1): SSV Dachverbände der Wirtschaft (1): SAV
4 Die wichtigsten vorgebrachten Argumente1
4.1 Definition der Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler
4.1.1 Teilnehmer, die der Definition der Vermittlertätigkeit gemäss Erlassentwurf des Bundesrates zustimmen
Grüne, SGB, SKS, Assura, Sanitas, OM-KV, SSR, VASOS, SVVG und Swiss Home Finance unterstützen die in der Vorlage des Bundesrates enthaltene Definition. Nach ihrer Ansicht gewährleistet sie die Gleichbehandlung aller Versicherer und verhindert Wettbewerbsverzerrungen, indem sie die Versicherer davon abhält, die Ausgaben für die Vermittlertätigkeit auf die internen Dienste zu verschieben.
Die SKS, SSR, VASOS und Swiss Home Finance beantragen die explizite Verankerung der Definition im Gesetz.
4.1.2 Teilnehmer, welche die Definition der Vermittlertätigkeit gemäss Erlassent-
wurf des Bundesrates ablehnen
Die SVP, economiesuisse, SGV, SBV, CP, SVV, Concordia, CSS, curafutura, Groupe Mutuel, santésuisse, Sympany, A+A, Advantis, AFA, Arbenz, ARISCO, BVER, bonus.ch, BüPa, Funk Insurance Brokers AG, G+P, IBC, InvestSuisse AG, Kessler, MEEX, MEEX Emmental, NEUTRASS-RESIDENZ Luzern AG, Optimum SA, Qualibroker AG, Schenker, SIBA, s+b, SPIM, SPIP, SPLP, WFS, WHP und WSR lehnen die Definition der Vermittlertätigkeit gemäss Vorlage des Bundesrates ab. Gemäss ihnen liegen die Probleme im Zusammenhang mit telefonischer Kaltakquise und überhöhten Provisionen allein bei den externen Vermittlerinnen und Vermittlern. Die Ausweitung der Definition auf interne Angestellte ist ein Eingriff in die Autonomie der Versicherer, führt zu unklaren Abgrenzungen und einem grossen Zusatzaufwand für die Versicherer.
Der CP, SVV, CSS, curafutura und Sympany beantragen, die Angestellten eines Versicherers ausdrücklich aus der Vermittlerdefinition auszuklammern.
4.1.3 Teilnehmer, die einen Klärungsbedarf geltend machen
Die CVP und FRC weisen darauf hin, dass die in der Vorlage des Bundesrates verwendete Definition nicht mit der Definition in der Vereinbarung der Versicherer übereinstimmt. Ihrer Ansicht nach könnte dies zu Umsetzungsproblemen führen.
1 Die Autoren der Stellungnahmen sind in der Reihenfolge aufgeführt, in der die Vernehmlassungsadressaten angeschrieben wurden: Kantone, in der Bundesversammlung vertretene politische Parteien, gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft, Konsumentenverbände und Arbeitgeberverbände, Versicherer, Patientinnen und Patienten, Verschiedene.