Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/3: Änderung der Verordnung über die Gebühren im Strahlenschutz (GebV-StS) · 9 Seiten
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des Bundes verstanden. Darunter werden u.a. die Dokumentation, die Infrastruktur und sonstige Nebendienstleistungen der Sammelstelle für die Annahme und die Konditionierung der Abfälle subsumiert. Die neu berechneten Totalkosten für den Betrieb der Sammelstelle weichen nicht wesentlich von der bisherigen GebV-StS ab. Drastisch geändert hat sich jedoch die Aufteilung dieser Kosten auf die verschiedenen Gebührenkategorien sowie auf das erwartete Volumen.
Des Weiteren konnten für die jetzige Schätzung aktuellere Statistiken bezüglich des angelieferten Abfalls verwendet werden. In den letzten Jahren hat sich das verarbeitete Abfallvolumen aufgrund der Dekontamination, der Minimierung des Abfalls und administrativ-technischen Anforderungen stark verringert. Mit einem gleichbleibenden oder sogar zum Teil steigenden Aufwand für die Instandhaltung der Infrastruktur und die Administration der Sammelstelle des Bundes wird heutzutage nur die Hälfte des Volumens konditioniert und zwischengelagert. Daraus lässt sich die Hauptursache für die Erhöhung der Konditionierungs- und Zwischenlagerungskosten schliessen.
Die Höhe der Kosten für die geologische Tiefenlagerung radioaktiver Abfälle im Zuständigkeitsbereich des Bundes wurde komplett neu berechnet.7 Die Berechnung stützt sich auf die Kostenstudie 2016 der Kernkraftwerke.8 Die neuen Schätzungen ergaben so gut wie eine Verdoppelung der Tiefenlagerungskosten für die radioaktiven Abfälle im Verantwortungsbereich des Bundes, welche auch die an die Sammelstelle des Bundes abgelieferten Abfälle beinhalten. Diese Gesamtkosten für die Tiefenlagerung wurden auf das erwartete Volumen verteilt. Der Kubikmeterpreis verdoppelt sich demzufolge.
Die neu berechneten Gebühren stützen sich hinsichtlich der Arbeiten der Sammelstelle des Bundes auf Daten der letzten 10 Jahre. Dabei wurden die in diesem Zeitrahmen abgelieferten Abfalltypen und Konditionierungsverfahren betrachtet. Die berechneten Gebühren decken den Aufwand für die Ablieferung radioaktiver Abfälle nach dem festgelegten Verfahren im Rahmen sogenannter Sammelaktionen. In der Pauschale ist für die Vor-Ort-Kontrolle des PSI ein Aufwand von bis zu 2 Stunden festgelegt. Enthalten sind die Fahrzeiten, Spesen, Kilometer, das Abgleichen der Abfälle mit den Begleitkarten, kleine Korrekturen und Kontrollen der Verpackung der Abfälle. Arbeiten, die durch eine fehlende Vorbereitung der Abfälle durch den Abfalllieferanten darüber hinaus durchgeführt werden müssen, werden separat nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Bei den vorkonditionierten Abfällen in der Berechnung abgezogen, wurde der Aufwand der Sammelstelle des Bundes für die Erarbeitung der Spezifikation der Konditionierungsverfahren gemäss ENSI-Richtlinie HSK-B05. Bei diesen Abfällen ist die Spezifikation sehr betriebsspezifisch und nicht für andere Abfälle anwendbar. Deswegen sind diese Spezifikationskosten, die sehr hoch ausfallen können, nicht in den Pauschalen enthalten. Sie werden dem Abfallverursacher separat nach Aufwand in Rechnung gestellt. Für den Fall, dass eine bereits erstellte Spezifikation einem anderen Abfalllieferanten dienlich ist, können sich die Lieferanten untereinander absprechen.
Werden Abfälle zur Ablieferung angemeldet, für welche noch keine Konditionierungsspezifikation besteht9, muss überprüft werden, ob die neue Spezifikation der Allgemeinheit oder nur dem einzelnen Lieferanten dient. Im letzteren Fall werden die Spezifikationskosten sowie allfällige speziell nötige Infrastrukturen direkt dem Abfallverursacher in Rechnung gestellt.
Für die Ablieferung von Abfällen, welche die für die Berechnung der Gebühren betrachtete Bandbreite des Volumens sprengen (mehr als einige m3/Jahr), müssen im Voraus Abklärungen zur Annahmefähigkeit bei der Sammelstelle gemacht werden.
Weiter wurde die Darstellung des Anhangs Buchstabe G zur besseren Übersicht und zum besseren Verständnis neu überarbeitet. Im Anhang wird nur noch das Total der zu bezahlenden Gebühr aufgeführt, welches sich aus den einzelnen Komponenten Sammlung/Konditionierung, Zwischenlagerung und Tiefenlagerung zusammensetzt. Die nachfolgende Tabelle führt die detaillierten Gebührenanteile des Totals auf:
7 Bundesamt für Gesundheit BAG, Abt. Strahlenschutz, Finanzierung der Entsorgung radioaktiver Abfälle im Verantwortungsbereich des Bundes, Bericht der Arbeitsgruppe, November 2018
8 Swissnuclear (2016). Kostenstudie 2016 (KS16)
9 Ob eine Konditionierungsspezifikation besteht, kann bei der Sammelstelle des Bundes am PSI angefragt werden.