Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/3: Änderung der Verordnung über die Gebühren im Strahlenschutz (GebV-StS) · 9 Seiten

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Franken

1. Geschlossene radioaktive Quellen (pro Quelle)

1.1 Kategorie Q1/Qα1 Sammlung/Konditionierung100

Zwischenlagerung50

Tiefenlagerung50

Total200

1.2 Kategorie Q2/Qα2

Sammlung/Konditionierung 3’150

Zwischenlagerung 1’450

Tiefenlagerung 2’000

Total 6’600

1.3 Kategorie Q3

Sammlung/Konditionierung 8’850

Zwischenlagerung 1’450

Tiefenlagerung 2’000

Total 12’300

1.4 Kategorie Q4/Qα3

nach

Aufwand

2. Vorkonditionierte Abfälle (pro m3)

Sammlung 11’000

Zwischenlagerung 34’000

Tiefenlagerung 50’000

Total 95’000

3. Sonstige brennbare Abfälle (pro m3)

Sammlung/Konditionierung 150’000

Zwischenlagerung 5’000

Tiefenlagerung 50’000

Total 205’000

4. Sonstige nicht-brennbare Abfälle (pro m3)

Sammlung/Konditionierung 147’000

Zwischenlagerung 45’000

Tiefenlagerung 50’000

Total 242’000

Ziffer 1

Bei geschlossenen radioaktiven Quellen ist das meist sehr kleine Volumen für die Kostenermittlung von untergeordneter Bedeutung. Hier ist die Aktivität für die Konditionierung massgebend, da die konditionierten Gebinde eine Aktivitäts- und Dosisleistungslimite nicht übersteigen dürfen. Geschlossene stark radioaktive Quellen schöpfen die Aktivitätsgrenze eines Gebindes schnell aus, so dass für gewisse Quellen mehrere Gebinde hergestellt werden müssen. Da die Dosisleistung der Gebinde auch begrenzt ist, müssen zum Teil auch grosse abschirmende Gebinde hergestellt werden, die entsprechend viel Platz beanspruchen. Radioaktive Quellen werden demnach in der Verordnung entsprechend ihrer Aktivität in Kategorien aufgeteilt.

Ziffern 1.1 bis 1.4:

Für den Transport tiefenlagerungsfähiger Gebinde sind die limitierenden Werte für den normalen Transport gefährlicher Güter massgebend, der unter Standardbedingungen erfolgen muss. Aus diesem Grund leitet sich die Kategorisierung geschlossener radioaktiver Quellen aus den nuklidspezifischen A2-Werten gemäss Transportrecht (ADR) ab. Sowohl diese Anforderungen als auch die durch die Strahlung verursachte Dosisleistung an der Oberfläche eines Gebindes beeinflussen neben dem Transport auch das Vorgehen zur Konditionierung der radioaktiven Abfälle und somit auch das Volumen und den Aufbau der Abfallgebinde.