Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/30: Teilrevision des Postorganisationsgesetzes (POG) · 13 Seiten
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anerkennt einen solchen Reformbedarf. Teilweise wird dieser sogar als dringend erachtet. Weitgehende Einigkeit besteht darüber, dass die Diskussion über die künftige Grundversorgung am Anfang der Überlegungen zur Weiterentwicklung der Post stehen müsse und nicht erst dann geführt werden dürfe, nachdem mit der Vorlage vollendete Tatsachen geschaffen worden seien, welche nicht mehr rückgängig zu machen wären. Auseinander gehen die Meinungen freilich darüber, in welche Richtung die Reform der Grundversorgung zu zielen habe. Die Ansicht, dass die Grundversorgung in ihrer heutigen Form nicht mehr zeitgemäss oder gar weitgehend obsolet sei, wird ebenso vertreten wie der Standpunkt, dass es in Anbetracht der gesellschaftlichen Herausforderungen eine Ausweitung des Grundversorgungsauftrags brauche.
Keinen Reformbedarf bei der Grundversorgung sehen die Kantone Glarus und Tessin, die SAB sowie der Konsumentenschutz. Bei näherer Betrachtung laufen deren Stellungnahmen aber keineswegs auf eine Ablehnung jeglicher Reformdiskussion hinaus. Vielmehr sind sie als Plädoyer für die Beibehaltung des Service Public auf dem heutigen Niveau zu deuten. Die Ablehnung einer Reformdiskussion rührt offenbar von der Befürchtung her, dass die Digitalisierung als Vorwand benutzt werden könnte, um Umfang und Qualität der physischen Grundversorgungsdienstleistungen in der Peripherie auszudünnen, was zu verhindern sei. Der Konsumentenschutz argumentiert ausserdem, dass die Post genügend Ertragspotenzial habe, um die Grundversorgung eigenwirtschaftlich zu gewährleisten; da der Service Public per se nicht gewinnorientiert sei, habe der Bundesrat in den strategischen Zielen für die Post allenfalls auf die Vorgabe einer «branchenübliche Rendite» zu verzichten.
KEIN
ORIGINAL
10/13 GS-UVEK-D-2D3E3401/160