Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/30: Teilrevision des Postorganisationsgesetzes (POG) · 13 Seiten

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Ineffektive Massnahme. Dass die Post vor grossen Herausforderungen steht und ohne Gegenmassnahmen Gefahr läuft, die Grundversorgung nicht mehr aus den eigenen Erträgen finanzieren zu können, wird von der grossen Mehrheit der Teilnehmer anerkannt. Allerdings ist ebenfalls eine Mehrheit der Teilnehmer davon überzeugt, dass die Aufhebung von Art. 3 Abs. 3 POG keine geeignete Massnahme darstellt, um dieses Ziel zu erreichen. Viele Teilnehmer – darunter die Kantone Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt, Jura, Glarus, Waadt und Zürich, die FDK, Economiesuisse, SBVg und der schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) – sind skeptisch, ob der Eintritt von PostFinance in den Kredit- und Hypothekenmarkt tatsächlich den gewünschten wirtschaftlichen Erfolg zeitigen würde, zumal er mit erheblichen Anfangsinvestitionen und mit erhöhten Risiken verbunden ist. Oft paart sich diese Skepsis mit einer grundsätzlichen Ablehnung des bestehenden – als intransparent und ineffizient kritisierten – Modells, wonach die postalische Grundversorgung durch die Erträge von PostFinance quersubventioniert wird. Anstatt der Post durch eine Erweiterung ihrer Geschäftstätigkeit in privatwirtschaftlich organisierte Märkte zu zusätzlichen Erträgen zu verhelfen, halten es viele Teilnehmer – darunter die Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Freiburg, Nidwalden, Sankt Gallen, Solothurn, Uri und Zug, die CVP, die FDK, der VSKB und Raiffeisen Schweiz – für sinnvoller, wenn der Bund allfällige ungedeckte Kosten der Grundversorgung trägt. Der SBVg plädiert zudem für eine schärfere Trennung zwischen Service Public («Kernpost») und den übrigen Geschäftstätigkeiten der Post, um problematische Quersubventionierungen zu verhindern. Economiesuisse,

VSRB und Raiffeisen Schweiz schlagen vor, dass die Post vom Grundversorgungsauftrag im Zahlungsverkehr entbunden wird und der Bund stattdessen einenKEIN

Leistungsauftrag ausschreibt, der nebst PostFinance auch andere Akteure wie z.B. grosse Detailhändler interessieren könnte. Einige Teilnehmer – darunter die Kantone Appenzell-Ausserrhoden, Sankt Gallen und Schaffhausen, Econonmiesuisse, der schweizerische Gewerbeverband, SwissBanking und der VSKB – sehen dasORIGINAL

Problem bei den (zu) hohen Kosten einer nicht mehr zeitgemässen Grundversorgung und schlagen vor, deren Umfang und Qualität an die veränderten Kundenbedürfnisse anzupassen. Der Kanton Basel-Landschaft und die SAB regen an, alternative Kooperations- und Finanzierungsmodelle zu prüfen, etwa die Zusammenarbeit von PostFinance mit den Kantonalbanken oder die Öffnung und Mitnutzung der Poststellen-Infrastruktur durch andere Dienstleister wie z.B. Versicherungen.

Verzerrender Markteingriff. Zahlreiche Teilnehmer – darunter die Kantone Appenzell-Innerrhoden, Basel-Landschaft, Genf, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Uri, Schaffhausen, Schwyz, Solothurn, Thurgau, Waadt und Zürich, die FDK, die Parteien CVP, FDP, GLP und SVP, die Wirtschaftsverbände Economiesuisse, SGV, SBVg, VSKB, VSRB sowie die Raiffeisen Schweiz – halten den Eintritt der staatlich beherrschten PostFinance in den privatwirtschaftlich organisierten Kredit- und Hypothekenmarkt aus ordnungspolitischen und wettbewerblichen Gründen für problematisch. Zum einen besteht weitgehend Einigkeit, dass die Nachfrage nach Krediten und Hypotheken durch die bestehenden Anbieter lückenlos befriedigt wird, also kein Marktversagen vorliegt. Somit fehlen die Notwendigkeit und die Legitimation für ein Tätigwerden des Staates auf diesem Markt. Zum anderen wird befürchtet, PostFinance könnte dank ihrer impliziten Staatsgarantie, ihrem Bekanntheitsgrad und dem grossen Kundenstamm im Zusammenhang mit dem Grundversorgungsauftrag sowie ihrem Zugriff auf die physische Infrastruktur des Poststellennetzes einen nicht abgegoltenen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Anbietern geniessen, was den Markt in unzulässiger Weise verzerren würde. Der Kanton Waadt

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