Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/30: Teilrevision des Postorganisationsgesetzes (POG) · 13 Seiten

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4.4 Bereitstellung des regulatorischen Notfallkapitals

Das zweite in der Vernehmlassung zur Diskussion gestellte Thema ist eine Kapitalisierungszusicherung des Bundes an die Post, um die sich abzeichnende Lücke beim Aufbau der regulatorisch vorgeschriebenen Eigenmittel – insbesondere des Notfallkapitals – zu schliessen.

Die Teilnehmer, die sich zu dieser Frage äussern, lassen sich in zwei ungefähr gleich starke Lager von Befürworten und Gegnern einordnen.

Die Befürworter – darunter die Kantone Aargau, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Genf, Glarus, Jura, Luzern, Tessin, Uri, Zug und Zürich, die FDK, die SAB, der SSV, die Parteien CVP, GRÜNE, SPS und SVP, die Arbeitnehmerorganisationen SGB,

Travailsuisse, Transfair und Syndicom sowie die Konsumentschutzorganisationen – stimmen dem Bundesrat zu, dass die Eidgenossenschaft als Eigentümer der Post in der Pflicht stehe, für die Erfüllung der Verpflichtungen aus der Too-big-to-Fail-Gesetzgebung zu sorgen. Insofern als die aufsichtsrechtlichen Kapitalerfordernisse von PostFinance nicht eigenwirtschaftlich oder über den Markt bereitgestellt werden könnten und eine Bilanzkürzung zur Verringerung dieser Kapitalerfordernisse nicht

wünschbar oder realistisch sei, stelle die Gewährung einer Kapitalisierungszusicherung durch den Bund eine opportune oder zumindest prüfenswerte Option dar.

Dadurch würde die bereits implizit bestehende Staatsgarantie von PostFinance transparent gemacht. Während einige Teilnehmer eine Begrenzung der Kapitalzusicherung hinsichtlich Zeit und Umfang fordern, lehnen andere dies gerade ab. Uneinigkeit besteht auch in Bezug auf die technische Ausgestaltung der Kapitalzusicherung; eineKEIN

klare Mehrheit der Befürworter gibt jedoch einer expliziten gesetzlichen Grundlage im POG den Vorzug vor einem Verpflichtungskredit auf der Basis bestehender Gesetze.

Die Gegner – darunter die Kantone Appenzell-Ausserrhoden und Appenzell-Innerrhoden, Basel-Landschaft, Neuenburg, Obwalden, Schaffhausen, Solothurn, Thurgau,ORIGINAL

Waadt und Wallis, FDP, GLP, Economiesuisse, SBVg, VSKB, VSRB und Raiffeisen Schweiz – nehmen explizit oder implizit gegen eine Kapitalisierungszusicherung durch den Bund Stellung, weil sie (in Verbindung mit der Aufhebung von Art. 3 Abs. 3 POG) eine Verzerrung des Wettbewerbs und zusätzliche Risiken für die Steuerzahlenden befürchten. Für den SGV zeigt allein das Aufbringen des Themas durch den Bundesrat, dass das Anliegen der Vorlage weder gerechtfertigt noch realistisch sei.

4.5 Weiterentwicklung der Grundversorgung im Bereich von Post- und Zahlungsverkehrsdienstleistungen

Der Bundesrat erachtet eine vertiefte Diskussion über die Weiterentwicklung der Grundversorgung vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung als notwendig. Mit der Vorlage sollte die Ertragskraft der Post so weit stabilisiert werden,

dass diese Diskussion nicht unter dem Druck einer drohenden finanziellen Notlage des Konzerns geführt werden muss. Im Rahmen der Vernehmlassung ergab sich die Gelegenheit, zum Reformbedarf in Sachen Grundversorgung Stellung zu nehmen.

Die weit überwiegende Mehrheit der Teilnehmer – darunter die Kantone Aargau, Appenzell-Ausserrhoden, Appenzell-Innerrhoden, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Genf, Jura, Luzern, Neuenburg, Nidwalden, Obwalden, Schaffhausen,

Schwyz, Solothurn, St. Gallen, Thurgau, Uri, Wallis, Zug und Zürich, die FDK, der SSV, die Parteien GLP, GRÜNE, SPS und SVP, die Wirtschaftsverbände Economiesuisse und SGB, die Arbeitnehmerorganisationen Syndicom, Transfair und

Travailsuisse sowie die Branchenvertreter SBVg, VSKB und Raiffeisen Schweiz –

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