Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/30: Teilrevision des Postorganisationsgesetzes (POG) · 13 Seiten
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Nicht einverstanden sind 18 Teilnehmer, darunter die Kantone Basel-Stadt, Glarus, Obwalden, Uri und Zug, FDP, GLP und SVP, Economiesuisse, SGV, der schweizerische Handelsverband und Syndicom. Zum einen wird befürchtet, dass die Auflagen zur Klimaverträglichkeit die Wettbewerbsfähigkeit und Ertragskraft von PostFinance beeinträchtigen könnten. Zum anderen wird vor einer Vermischung von Zielen, Aufgaben und Instrumenten gewarnt. Die Klimaziele des Bundes sollten mit anderen Mitteln erreicht werden als über die Anlagestrategie von PostFinance, die insofern in ihrer Wirkung beschränkt ist, als sie sich auf bereits bestehende Projekte bezieht, deren Gestaltung sie nicht ursächlich beeinflussen kann. Befürchtet wird ferner, dass Art. 7 Abs. 1bisPOG als Präjudiz für den gesamten Finanzsektor gelten könnte.
4.3 Teilprivatisierung von PostFinance AG
Der Bundesrat stellt im Rahmen der Vernehmlassung auch mehrere Themen zur Diskussion, die nicht Teil der Gesetzesvorlage sind, in Beziehung dazu stehen. Das erste dieser Themen ist die Öffnung des Aktionariats von PostFinance für Dritte im Rahmen der geltenden gesetzlichen Regelung (Art. 14 Abs. 2 POG), d.h. die Veräusserung von bis zu 50% des Aktienkapitals minus 1 Aktie («Teilprivatisierung»).
Einverstanden sind (neben der Post) die Kantone Aargau, Appenzell-Ausserrhoden, Genf und Uri. Sie folgen den Argumenten des Bundesrates.
Nicht einverstanden, zumindest zum jetzigen Zeitpunkt, sind die Kantone Basel-Stadt, Bern, Glarus, Jura, Obwalden, Schaffhausen, Schwyz, Solothurn, Tessin, Thurgau,KEIN
Zug und Zürich. Aus ihrer Sicht sind die Grundlagen für einen solchen Schritt (noch) nicht gegeben; die Frage einer allfälligen Teilprivatisierung von PostFinance müsse im Rahmen einer umfassenden Auslegeordnung, welche u.a. die künftige Ausgestaltung und Finanzierung der Grundversorgung im Bereich von Post- und Zahlungsverkehrsdienstleistungen sowie die künftige Eignerstrategie und Governance des Bun-ORIGINAL
des abdecke, geklärt werden. Gegen eine Teilprivatisierung spreche, dass die Mittel, welche dann an die Drittaktionäre abflössen, nicht für die Finanzierung der Grundversorgung zur Verfügung stünden. Als problematisch wird zudem angesehen, dass die Steuerzahlenden aufgrund der impliziten Staatsgarantie auch bei einer Teilprivatisierung das gesamte unternehmerische Risiko zu tragen hätten, während die privaten Aktionäre einen Teil der Abgeltung für dieses Risiko für sich beanspruchen könnten. SPS, GRÜNE, SGB, Travailsuisse, Syndicom, Transfair, die Konsumentenschutzorganisationen und die SAB befürchten, dass private Investoren den Druck in Richtung Kostenoptimierung und Abbau der Grundversorgung erhöhen würden, zu Lasten der Interessen von Kunden, Arbeitnehmenden und peripheren Regionen. Die Kantone Appenzell-Innerrhoden, Basel-Landschaft und Graubünden, die FDK, die Parteien SVP, FDP und GLP, die Verbände Economiesuisse und SBVg sowie Raiffeisen Schweiz lehnen demgegenüber eine Teilprivatisierung als ungenügend ab und fordern stattdessen die mehrheitliche oder vollständige Privatisierung von PostFinance, zeitgleich oder vorhergehend zur Aufhebung von Art. 3 Abs. 3 POG. Sie verweisen auf ordnungs- und wettbewerbspolitische Gründe, die gegen eine staatlich be-
herrschte «Volksbank» sprächen; ausserdem wird bezweifelt, dass eine Teilprivatisierung von PostFinance überhaupt erfolgreich durchgeführt werden könnte. In dieselbe Richtung tendieren auch die Stellungnahmen von VSKB und VSRB. Der SGV möchte umgekehrt PostFinance enger an die Post binden oder, falls sie für die Erfüllung der Aufgaben der Post nicht (mehr) benötigt wird, ganz liquidieren.
8/13 GS-UVEK-D-2D3E3401/160