Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/30: Teilrevision des Postorganisationsgesetzes (POG) · 13 Seiten
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2 Ausgangslage
PostFinance AG ist mit knapp 3 Millionen Kundinnen und Kunden und einem Kundenvermögen von rund 120 Milliarden Franken eines der grössten Finanzinstitute der Schweiz. Sie nimmt den gesetzlichen Grundversorgungsauftrag im Bereich des Zahlungsverkehrs wahr. PostFinance ist eine 100%-Tochtergesellschaft der Schweizerischen Post AG.
Gemäss Postorganisationsgesetz darf PostFinance keine Kredite und Hypotheken an Dritte vergeben. Daher hält PostFinance einen hohen Anteil ihres Vermögens in festverzinslichen Wertpapieren (Obligationen) und liquiden Mitteln. Aufgrund der seit 2008 anhaltenden Tiefzinsphase ist die Ertragskraft von PostFinance stark zurückgegangen und wird ohne Gegenmassnahmen weiter schrumpfen. Dadurch vermindern sich sowohl der Unternehmenswert als auch die Fähigkeit von PostFinance, Eigenkapital aufzubauen oder Dividenden auszuschütten. Die Finanzierung der Grundversorgung wird erschwert.
Mit der Vernehmlassungsvorlage soll PostFinance der Zugang zum Kredit- und Hypothekarmarkt gewährt werden, umfangmässig beschränkt auf diejenigen Kundeneinlagen, welche PostFinance aufgrund des Grundversorgungsauftrags im Zahlungsverkehr zufliessen. Der Bundesrat schlägt eine Teilprivatisierung von PostFinance vor, um seine Beteiligungsrisiken zu reduzieren und damit PostFinance die regulatorisch notwendigen Eigenmittel bereitstellen kann. Als ergänzende, befristete Massnahme stellt er eine Kapitalisierungszusicherung des Eigentümers Bund zur Diskussion.
KEIN
3 Vernehmlassungsverfahren
Der Bundesrat hat am 5. Juni 2020 das UVEK ermächtigt, die Vernehmlassung zu einer Teilrevision des POG durchzuführen. Sie dauerte bis am 25. September 2020. EsORIGINAL
sind insgesamt 69 Stellungnahmen eingegangen (26 Kantone, 6 pol. Parteien, 2 gesamtschweiz. Dachverbände der Städte, Gemeinden und Berggebiete, 5 ge-
samtschweiz. Dachverbände der Wirtschaft, 30 weitere interessierte Kreise).
4 Bemerkungen zu den einzelnen Elementen der Vorlage
4.1 Aufhebung von Art. 3 Abs. 3 POG
Art. 3 Abs. 3 POG verbietet PostFinance, Kredite und Hypotheken an Dritte zu vergeben. Der Bundesrat schlägt vor, dieses Verbot aufzuheben.
Eine neutrale Haltung zur Aufhebung von Art. 3 Abs. 3 POG nehmen 3 Teilnehmer ein. Für WWF, Greenpeace und VCS steht dieser Punkt der Vorlage nicht im Vordergrund; sie erwarten aber, dass PostFinance vom Bund als Eigner mittels zwingend zu erfüllender Quoten dazu verpflichtet wird, mit ihrer Anlagepolitik die Klimaschutzziele des Bundes aktiv zu fördern.
Vorbehaltlos für die Aufhebung von Art. 3 Abs. 3 POG sprechen sich 7 Teilnehmer aus. Der Kanton Bern befürwortet die Massnahme als Standortkanton des Hauptsitzes von PostFinance AG und der Schweizerischen Post AG. Der Kanton Tessin, der Schweizerische Städteverband (SSV) und die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) befürworten die Massnahme als Beitrag zur Stabilisierung der Post und zur Sicherung der Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdienstleistungen sowie von Arbeitsplätzen auch in peripheren Regionen.
4/13 GS-UVEK-D-2D3E3401/160