Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/38: Änderung des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) - Zusatzfinanzierung der Arbeitslosenversicherung · 12 Seiten

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Neben der ausdrücklichen Unterstützung des Vorschlags des Bundesrates, den Beitrag des Bundes an die ALV mittels einer ausserordentlichen Zusatzfinanzierung zu erhöhen, merkt die GPS an, dass die aktuelle Krise gezeigt habe, dass KAE ein effizientes und effektives Instrument darstelle, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden, Kaufkraft zu erhalten und die Konjunktur zu stabilisieren.

Die SPS betont die Dringlichkeit der Vermeidung der Schuldenbremse der ALV, welche wegen der Erhöhung der Lohnbeiträge ein starkes Ungleichgewicht im Arbeitsmarkt sowie eine Reduktion der Kaufkraft der Beschäftigten zur Folge hätte. Sie bedauert die vom Bundesrat verfolgte Alternative und hätte eine vollumfängliche Übernahme der Folgekosten der behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 durch den Bund bevorzugt. Diese Alternative hätte es erlaubt, dass die ALV besser vorbereitet wäre, um auf eine Rezession oder eine zweite Infektionswelle reagieren zu können.

Für die SVP ist bedeutend, dass die Wirtschaft raschestmöglich aus dem Modus der Kurzarbeit zurück in den normalen Arbeitsmodus kommt. Dazu brauche es eine wirtschaftliche Erholung. Sie stimmt der Zusatzfinanzierung zu, um der Volkswirtschaft eine Zusatzbelastung durch höhere Lohnnebenkosten zu ersparen. Die SVP meint weiter, es seien gerade die geringer Qualifizierten, welche infolge Stellenverlust jetzt die Leistungen der Sozialversicherungen in Anspruch nehmen müssten.

Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte, Berggebiete

Von den 3 Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete hat sich nur der Schweizerischer Städteverband SSV gemeldet, wobei er auf eine Eingabe verzichtet.

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

Von den 8 eingeladenen Dachverbänden der Wirtschaft haben 5 Rückmeldungen eingereicht. Sie alle begrüssen den Vorschlag des Bundesrates (SAV, SBV, SGB, sgv,

Travail.Suisse).

Aufgrund der grossen Wucht, mit welcher die Covid-19-Pandemie verschiedene Branchen getroffen habe, hat der SAV das vom Bundesrat beschlossene umfassende Massnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus sehr begrüsst. Entsprechend unterstützt der Verband die Zielsetzung, mit dem ausserordentlichen Zusatzbeitrag des Bundes an die ALV die nun entstandene Verschuldung der ALV innerhalb des Konjunkturzyklus so zu reduzieren, dass die ALV die nächste Krise aus eigener Kraft meistern könne. Dies insbesondere, weil damit gleichzeitig vermieden werde, dass die Schuldenobergrenze der ALV erreicht wird und die Lohnbeiträge erhöht werden.

Auch der SBV anerkennt die Stärke, mit welcher die Corona-Krise die Schweizer Wirtschaft getroffen hat. Die starke Nutzung der KAE in den vergangenen Monaten habe nun eine grosse finanzielle Belastung der ALV zur Folge, so dass ohne finanzielle Unterstützung des Bundes im laufenden Jahr die ALV-Schuldenbremse aktiviert werde. In Anbetracht dieser aussergewöhnlichen Situation kann sich der SBV mit den befristeten Gesetzesänderungen einverstanden erklären.

Nach Ansicht des SGB haben das Instrument der KAE und die damit verbundenen «Lohngarantien» die Schweiz vor einer Katastrophe auf dem Arbeitsmarkt wie beispielsweise in den USA bewahrt. Dank der Kurzarbeit konnte ein noch stärkerer Anstieg der Arbeitslosigkeit verhindert werden. Der Gewerkschaftsbund begrüsst daher den Vorschlag des Bundesrates sehr, die ALV mit zusätzlichen Mitteln auszustatten. Der SGB befürwortet grundsätzlich den vorliegenden Gesetzesentwurf. Die finanzielle Unterstützung an die ALV verhindere eine Erhöhung der Beiträge und daraus folgende negative Auswirkungen auf die Konjunktur.