Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/38: Änderung des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) - Zusatzfinanzierung der Arbeitslosenversicherung · 12 Seiten
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Auch der sgv macht in seiner Stellungnahme darauf aufmerksam, dass ohne die Zusatzfinanzierung des Bundes die Beitragssätze an die ALV automatisch angepasst würden, was die Arbeitgeber zusätzlich belasten würde.
Travail.Suisse begrüsst eine gesetzliche Vorlage für eine ausserordentliche Zusatzfinanzierung für die ALV durch den Bund. Travail.Suisse befürwortet, dass die rechtliche Grundlage geschaffen wird, damit der Bund die ALV auch im Jahr 2021 ausserordentlich unterstützen kann, sollte sich der Schuldenstand der ALV aufgrund der arbeitsmarktlichen Folgen von Covid-19 weiter verschlechtern.
Weitere interessierte Kreise
Seitens der weiteren interessierten Kreise haben 3 von 12 Eingeladenen auf die Vernehmlassungseinladung reagiert (VDK, VSAA, FER). Zudem haben sich Centre Patronal und Swissmechanic spontan zur Vernehmlassung geäussert. In ihren Rückmeldungen unterstützen alle Antwortenden die vorgeschlagene Gesetzesanpassung. Der VSAA verzichtet auf eine direkte Stellungnahme bzw. hat seine Position der VDK übermittelt.
Die VDK, welche in ihrer Einschätzung die Position des VSAA mitberücksichtigt, begrüsst und unterstützt die vorgeschlagene Gesetzesanpassung. So sei die KAE ein wichtiger Pfeiler bei der Linderung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie. Dadurch, dass der Bund die Ausgaben für die KAE übernehme, werde eine Erhöhung der Lohnbeiträge vermieden. Weiter begrüsst die VDK, dass der jährliche Beitrag der Kantone an die ALV mit der vorgeschlagenen Anpassung unverändert bleibe und die Änderungen somit keine Auswirkungen auf die ebenfalls stark belasteten kantonalen Finanzen habe.
Centre Patronal anerkennt die positive Entwicklung der ALV in den letzten Jahren. Sie sei – ausgelöst durch die Corona-Krise – nun allerdings stark in Mitleidenschaft gezogen worden und dadurch in die Schuldenspirale geraten. Der Vorschlag, dass der Bund während der Corona-Krise die Kosten der KAE übernimmt, erscheint dem Verband daher angemessen. Mit der vorgeschlagenen Lösung – diese Einschätzung wird auch durch FER vertreten – lasse sich ein Auslösen der Schuldenbremse und damit eine wahrscheinliche Erhöhung der Lohnbeiträge verhindern. Eine solche hätte schädliche Auswirkungen für die Unternehmen als auch für die Kaufkraft von Arbeitnehmenden. Centre Patronal unterstützt auch den Vorschlag einer möglichen Zusatzfinanzierung des Bundes im Jahr 2021.
Auch aus Sicht von Swissmechanic muss vermieden werden, dass die Lohnkosten steigen und Arbeitgeber und Arbeitnehmende finanziell stärker belastet werden, da diese Beträge dann nicht mehr für Konsum und Investitionen zur Verfügung stünden. Mit der vorgeschlagenen Lösung blieben die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen erhalten und Arbeitsplätze würden gesichert.
3.2 Änderungsanträge zur Vernehmlassungsvorlage
3.2.1 Artikel 90a Absatz 2 AVIG: Ausserordentlicher Bundesbeitrag für die KAE 2020
Es sind keine Änderungsanträge zu Artikel 90a Absatz 2 AVIG eingetroffen.
3.2.2 Artikel 90a Absatz 3 AVIG: Möglicher ausserordentlicher Bundesbeitrag für 2021
In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien
Die SPS und die GPS beantragen, die Kann-Formulierung zu streichen und durch eine Verpflichtung zu ersetzen. Die SPS schlägt folgende Formulierung vor: « ….la Confédération peut verser verse une participation extraordinaire… ».