Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/38: Änderung des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) - Zusatzfinanzierung der Arbeitslosenversicherung · 12 Seiten
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Im Zusammenhang mit möglichen Effekten auf die Wirtschaftsdynamik würdigen einige Kantone zudem, dass die ALV während der Covid-19-Krise mit KAE und Arbeitslosenentschädigung (ALE) wirksame Instrumente zur raschen Stabilisierung von Beschäftigung und Einkommen zur Verfügung gestellt habe. Die ALV habe damit ihre wichtige Funktion als Konjunkturstabilisator wahrgenommen.
Die Kantone AI und AR2 bewerten die Vorlage als sinnvoll, weil damit in der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage eine prozyklisch wirkende Erhöhung der Lohnbeiträge vermieden und die Kaufkraft folglich nicht geschwächt werde.
Der Kanton JU schätzt insbesondere, dass durch die vorgeschlagene Lösung der Arbeitergeberanteil am Beitragssatz der ALV nicht erhöht werden muss.
Der Kanton OW bewertet die Zusatzfinanzierung nicht nur als sinnvoll, sondern für eine möglichst schnelle Erholung der Wirtschaftslage als essentiell und angesichts der zeitlichen Befristung und Limitierung des Beitrags vertretbar.
Der Kantons SO unterstützt die vorgeschlagene Lösung, da damit eine massive Verschuldung der ALV als auch eine Beitragserhöhung während der Wirtschaftskrise vermieden werden. Die Zusatzfinanzierung sei auch deshalb gerechtfertigt, da die höheren Ausgaben der ALV originär nicht durch einen wirtschaftlichen Abschwung ausgelöst wurden, sondern vielmehr durch behördliche Massnahmen zur Bekämpfung eines gesundheitlichen Problems entstanden seien.
Der Kanton VD begrüsst die Bereitschaft des Bundesrates, den Ausgleichsfonds der ALV mit einem zusätzlichen Kredit von 14,2 Milliarden Franken aufzustocken, um die ausserordentlichen Kosten während der Pandemieperiode zu kompensieren. Er lobt darüber hinaus die Reaktionsfähigkeit des Bundesrates bei der Unterstützung der Wirtschaft sowohl durch Covid-Darlehen als auch durch die Ausweitung des Kreises der Begünstigten von KAE.
Auch der Kanton ZH begrüsst die Änderungen, da damit eine Schwächung der privaten Haushalte und der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen verhindert werde.
In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien
Von den 12 eingeladenen Parteien haben 5 geantwortet (CVP, FDP, GPS, SP, SVP). Die Gesetzesvorlage wird von allen antwortenden Parteien befürwortet. Sie betonen die Notwendigkeit einer zusätzlichen finanziellen Unterstützung der ALV, um eine Erhöhung der Lohnbeiträge und daraus folgende negative Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft zu vermeiden.
Die CVP führt an, dass die erforderlichen Nachtragskredite für die Zusatzfinanzierung bereits durch das Parlament genehmigt wurden und mit der Vorlage nun die nötigen gesetzlichen Grundlagen für die Zusatzfinanzierung für die Jahre 2020 und 2021 geschaffen werden.
Auch die FDP erwähnt, dass das Parlament die entsprechenden Kredite für die ALV bereits während der ausserordentlichen Session im Mai 2020 bzw. während der Sommersession 2020 bestätigt hat. Für die FDP ist eine Erhöhung der Lohnbeiträge im aktuellen konjunkturellen Umfeld nicht opportun, da dadurch die Kaufkraft der Arbeitnehmenden reduziert und die Lohnkosten der Unternehmen erhöht würden. Weiter weist die FDP darauf hin, dass selbst eine Erhöhung der Lohnbeiträge womöglich nicht ausreichend wäre, um die ALV in der derzeitigen Lage auf eine solide finanzielle Grundlage zu stellen. Schliesslich betont die FDP ihre Unterstützung für eine mögliche Zusatzfinanzierung der ALV auch im Jahr 2021, wobei ein solcher Entscheid in der Verantwortung des Parlaments liege.
2 Der Kanton Appenzell Ausserrhoden hat zwei inhaltlich identische Stellungnahmen eingereicht. Diese Antworten werden als eine einzelne Stellungnahme angesehen.