Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/38: Änderung des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) - Zusatzfinanzierung der Arbeitslosenversicherung · 12 Seiten
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1 Ausgangslage
Aufgrund der Covid-19-Krise wird die Arbeitslosenversicherung (ALV) in beispiellosem Ausmass finanziell belastet. Nach aktuellen Einschätzungen ist für 2020 mit Covid-19- bedingten Mehrkosten von über 12 Milliarden Franken zu rechnen, wobei insbesondere die starke Nutzung der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) zur raschen Verschlechterung der finanziellen Lage der ALV beiträgt. Da die ALV eine gesetzlich verankerte Schuldenbremse kennt, müsste ohne rasche finanzielle Zuschüsse durch den Bund eine Erhöhung der Lohnbeitragssätze auf den 1. Januar 2021 erfolgen.
Ziel dieser Vorlage ist, die gesetzliche Grundlage für eine ausserordentliche Zusatzfinanzierung für die ALV durch den Bund im Jahr 2020 zu schaffen. Mit dem ausserordentlichen Beitrag soll vermieden werden, dass der Ausgleichsfonds der ALV Ende 2020 die Schuldenobergrenze von rund 8 Milliarden Franken erreicht. Dazu soll der ordentliche Beitrag des Bundes an die ALV um die Kosten für KAE des Jahres 2020 erhöht werden. Die dazu voraussichtlich nötigen Nachtragskredite im Umfang von insgesamt maximal 20,2 Milliarden Franken hat das Parlament in zwei Schritten am 6. Mai 2020 und am 11. Juni 2020 per Nachtragskredit bereits gewährt. Die beantragten Nachtragskredite stützten sich auf erste Einschätzungen zu den arbeitsmarktlichen Folgen von Covid-19 im Frühjahr 2020. An die ALV überwiesen werden nur die effektiv entstandenen Kosten für KAE des Jahres 2020.
Zudem soll mit der Vorlage die rechtliche Grundlage geschaffen werden, damit der Bund die ALV auch 2021 ausserordentlich unterstützen könnte, sollte sich der Schuldenstand wegen den arbeitsmarktlichen Folgen von Covid-19 erneut derart massiv erhöhen, dass dem Ausgleichsfonds der ALV 2021 das Erreichen der Schuldenobergrenze droht.
2 Übersicht über die Vernehmlassung
Am 1. Juli 2020 hat der Bundesrat die Vernehmlassung eröffnet. In der Vernehmlassung begrüsst wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete sowie die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft. Zusätzlich wurden als interessierte Kreise die Mitgliedsorganisationen der Aufsichtskommission für den Ausgleichfonds der ALV konsultiert. Gesamthaft wurden 62 Behörden und Organisationen zur Vernehmlassung eingeladen. Aufgrund der Dringlichkeit der Vorlage wurde die Vernehmlassung verkürzt durchgeführt und dauerte bis zum 15. Juli 2020.
Im Rahmen der Vernehmlassungsfrist gingen beim WBF bis zum 15. Juli 2020 insgesamt 41 Stellungnahmen ein, wobei 2 dieser Rückmeldungen durch spontane Vernehmlassungsteilnehmende erfolgten. Von Privaten sind keine Stellungnahmen eingetroffen. Sämtliche der antwortenden Kantone, Organisationen und Verbände begrüssen die Vorlage. Im Allgemeinen wird die durch die Gesetzesänderung verfolgte Zusatzfinanzierung als zielführende und wirtschaftsfreundliche Lösung zur Finanzierung der durch Covid-19 ausgelösten Mehrkosten der ALV im Jahr 2020 eingeschätzt. Zudem wird von vielen Teilnehmenden erwähnt, dass es die ohne Zusatzfinanzierung notwendige Erhöhung der Lohnbeiträge und die damit verbundenen negativen Folgen auf Wirtschaft und Gesellschaft unbedingt zu vermeiden gelte.
Keiner der Vernehmlassungsteilnehmenden hat die Vorlage abgelehnt. 37 der Teilnehmenden waren mit der vorgeschlagenen Lösung grundsätzlich einverstanden, davon waren 31 mit allen Änderungen vorbehaltlos einverstanden bzw. haben keine Änderungsvorschläge oder weitere Anliegen formuliert. 4 Teilnehmende der Vernehmlassung haben keine Beurteilung der Vorlage vorgenommen.