Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/4: Landwirtschatliches Verordnungspaket 2020 · 250 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 45Fedlex · Erläuternder Bericht
[QR Code]
[Signature]
Verordnung über die Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft (Strukturverbesserungsverordnung, SVV)
Änderungen vom ...
Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf die Artikel 89 Absatz 2, 93 Absatz 4, 95 Absatz 2, 96 Absatz 3, 97 Absatz 6, 104 Absatz 3, 105 Absatz 3, 106 Absatz 5, 107 Absatz 3, 107a Absatz 2, 108 Absatz 1, 166 Abs. 4 und 177 des Landwirtschaftsgesetzes
vom 29. April 1998 (LwG)
verordnet:
I
Die Strukturverbesserungsverordnung vom 7. Dezember 19981 wird wie folgt geändert:
Art. 4 Abs. 1bis, 1terund 4bis
1bisBei verheirateten oder in eingetragener Partnerschaft lebenden Gesuchstellern oder Gesuchstellerinnen genügt es, wenn eine der beiden Personen die Voraussetzungen nach Absatz 1 erfüllt.
1terIst eine juristische Person Gesuchstellerin, so müssen mindestens zwei Drittel der daran beteiligten Personen die Voraussetzungen nach Absatz 1 erfüllen. Sie müssen zudem mindestens über zwei Drittel der Stimmrechte und bei Kapitalgesellschaften über zwei Drittel des Kapitals verfügen.
4bisBei verheirateten oder in eingetragener Partnerschaft lebenden Gesuchstellern oder Gesuchstellerinnen werden Investitionshilfen auch Eigentümern oder Eigentümerinnen gewährt, die den Betrieb durch den Partner oder die Partnerin bewirtschaften lassen.
1 SR 913.1
2020–......