Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/4: Landwirtschatliches Verordnungspaket 2020 · 250 Seiten

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Pflanzenschutzmittelverordnung, PSMV

Die Vereinfachung des Streichungsverfahrens in der Schweiz für Wirkstoffe, die in der EU nicht mehr zugelassen sind, bewirkt, dass diese Substanzen zur gleichen Zeit wie in der EU vom Markt genommen werden. Die Fristen für das Inverkehrbringen der Lagerbestände und das Aufbrauchen der Produkte werden die gleichen sein wie in der EU. Die Sicherheit für die menschliche Gesundheit und die Umwelt wird somit erhöht, wenn ein solcher Widerruf aus eben diesen Gründen gerechtfertigt ist.

Die Informationen, die auf der Verpackung von parallel importierten Pflanzenschutzmitteln angegeben werden müssen, werden vereinfacht.

12.5 Verhältnis zum internationalen Recht

Diese Änderungen stellen eine autonome Anpassung dar, um die schweizerische Gesetzgebung mit dem europäischen Recht zu harmonisieren. Sie tangieren das internationale Recht nicht.

12.6 Rechtliche Grundlagen

Artikel 159a, 160, 161 und 177 des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998 (LwG, SR 910.1).