Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/4: Landwirtschatliches Verordnungspaket 2020 · 250 Seiten
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Futtermittel-Verordnung
war bisher nicht anwendbar, weil es für das BLW nicht möglich war, die Übergangsfristen direkt festzulegen, weil diese in der Verordnung selbst und nicht in den Anhängen enthalten waren. Mit dieser Änderung der FMV wird dieses Problem ohne wesentliche Änderungen angegangen.
13.4.2 Kantone
Die vorgeschlagenen Änderungen haben keine Auswirkungen auf die Kantone.
13.4.3 Volkswirtschaft
Die vorgeschlagenen Änderungen ermöglichen der Wirtschaft eine schnellere Anwendung der EU-Regeln und erleichtern so den Handel zwischen der Schweiz und der EU.
13.5 Verhältnis zum internationalen Recht
Die Befugnisse des BLW zur raschen Übernahme neuer EU-Bestimmungen von beschränkter Tragweite fördern die Anwendung von Anhang 5 des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (SR 0.916.026.81), indem sie die rasche Übernahme neuer Entwicklungen im EU-
Futtermittelrecht ermöglichen.
13.6 Rechtliche Grundlagen
Artikel 159a, 160, 177 und 181 Abs. 1bisLwG bilden die Rechtsgrundlage.