Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/4: Landwirtschatliches Verordnungspaket 2020 · 23 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2020

Gastronomie, wie auch der Branchenverband Proviande unterstützten dagegen die Erhöhung des Teilzollkontingents.

Zur Abschaffung des autonomen Zollkontingents Nr. 31 für Erzeugnisse aus Kernobst wurde vor allem in der Vernehmlassung zur VEAGOG Stellung genommen, weshalb die Auswertung dort zu finden ist.

Der Vorschlag, die Teilzollkontingente Nr. 07.4 für Butter und andere Fettstoffe aus der Milch sowie Nr. 14.4 für Kartoffelprodukte ab 2022 in der Reihenfolge der Annahme der Zollanmeldungen («Windhund an der Grenze») zu verteilen und nicht wie bisher zu versteigern, wurde mehrheitlich abgelehnt. Vor allem bäuerliche Kreise äusserten sich aus grundsätzlichen Überlegungen sehr kritisch zur Verteilung von Kontingentsanteilen im «Windhund an der Grenze». So wird befürchtet, dass der «Windhund an der Grenze» zu einer besseren Ausnützung der Kontingente führen könnte, was aus ihrer Sicht eine Schwächung des Grenzschutzes mit negativen Folgen für die inländische Produktion bedeuten würde. Weiter wurde kritisiert, dass ein «Windhund an der Grenze» bei lagerfähigen Produkten dazu führen könnte, dass kurzzeitig mehr importiert wird, als auf dem inländischen Markt abgesetzt werden kann. Diese Lagerüberschüsse könnten sich dann, so die Befürchtung, negativ auf Preis und Absatz von inländischen Agrarerzeugnissen auswirken. Importeure und Branchenvertreter gaben zu bedenken, dass wegen der hohen Ausserkontingentszollansätze eine individuelle Zuteilung des Teilzollkontingents Nr. 07.4 für Butter und andere Fettstoffe aus der Milch zwingend notwendig sei. Im «Windhund an der Grenze» sei das Risiko für die Importeure nicht tragbar, nach Ausschöpfung des Zollkontingents die ruinösen Ausserkontingentszollansätze zahlen zu müssen. Die BO Butter GmbH schlug zudem vor, das Teilzollkontingent Nr. 07.4 auf Basis der Inlandleistung zu verteilen. Die Vertreter der Kartoffelbranche und der Importeure gaben zu bedenken, dass durch die Verteilung der Warenkategorie Fertigprodukte des Teilzollkontingents Nr. 14.4 (Kartoffelprodukte) im «Windhund an der Grenze» der Import von Tiefkühlprodukten (Pommes Frites) gegenüber nicht tiefgekühlten Produkten (Snacks und Chips) und Spezialitäten bevorteilt würde, da Tiefkühlprodukte im Vergleich zu letzteren länger haltbar seien. Diese Verschiebung zugunsten der Tiefkühlprodukte sei unerwünscht, weshalb zumindest bei der Warenkategorie Fertigprodukte auf eine Verteilung im «Windhund an der Grenze» zu verzichten sei. Dagegen standen die beiden Vorschläge, das Teilzollkontingent Nr. 14.4 (Kartoffelprodukte) nur noch in zwei statt wie bisher in drei Warenkategorien aufzuteilen, und die Warenkategorie Halbfabrikate im Teilzollkontingent Nr. 14.4 im «Windhund an der Grenze» zu verteilen, nicht im Mittelpunkt der Kritik.

Abgelehnt wurde von bäuerlichen Kreisen, namentlich vom SBV und den SMP, sowie von anderen Akteuren der Milchbranche, dass Butter, die im Rahmen des Teilzollkontingents Nr. 07.4 eingeführt wird, auch in kleineren Packungen als 25 kg abgepackt sein darf. Es wird allgemein befürchtet, dass damit die bewährte «Buttermarktordnung» ausgehebelt wird, unter anderem weil die Butter endverpackt importiert und zu tieferen Preisen direkt im Detailhandel abgesetzt werden könnte. Auch der Vorschlag, das Teilzollkontingent Nr. 07.2 für Milchpulver nur noch mit einer statt wie bisher gestaffelt mit zwei Freigaben pro Jahr zu verteilen, war stark umstritten. Bäuerliche Kreise befürchten, dass diese Massnahme zu unerwünschten Schwankungen des Preises für Industriemilch führen könnte. Die Milchindustrie und der Detailhandel gaben zu bedenken, dass bei einer einmaligen Versteigerung des Teilzollkontingents spekulative Gebote zunehmen könnten, was letztlich zum Nachteil der gesamten Milchbranche wäre.

Ebenfalls auf breite Ablehnung stiess der Vorschlag, das Teilzollkontingent Nr. 05.73 für Pferdefleisch in vier fixen Tranchen von je 1000 Tonnen pro Quartal freizugeben, um so den Zugang zum Kontingent gemäss WTO-Verpflichtungen sicherzustellen. Bäuerliche Kreise, der Kanton JU und die Proviande wiesen darauf hin, dass die jetzigen Kontingentsfreigaben für Pferdefleisch den effektiven Marktbedarf wiederspiegelten, und so der Absatz für inländische Schlachtfohlen sichergestellt werden könne. Würde die gesamte Kontingentsmenge von 4000 Tonnen pro Jahr freigegeben, hätte dies negative Konsequenzen auf den Absatz von inländischen Schlachtfohlen und folglich auch auf die Zucht von Schweizer Freibergerpferden. Unterstützung findet der Vorschlag dagegen beim Schweizer Fleisch-Fachverband und bei Vertretern des Detailhandels.

072.10-00009 \ COO.2101.101.4.1285687