Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/4: Landwirtschatliches Verordnungspaket 2020 · 23 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2020

rend sie gleichzeitig vom BLW nicht mehr zugelassen ist. Die Associazione consumatrici e consumatori della Svizzera italiana (ACSI) und die Fédération romande des consommateurs (FRC) schlagen redaktionelle Änderungen vor.

Sonstige Bemerkungen

Eine grosse Mehrheit der Stellungnehmenden betont, dass die GUB-GGA-Rechtsvorschriften nur dann wirklich durchgesetzt werden können, wenn die in Artikel 182 Absatz 2 des LwG vorgesehene Zentralstelle zur Ermittlung von Zuwiderhandlungen endlich eingesetzt wird.

2.5 Bio-Verordnung

Die vorgeschlagenen Änderungen wurden von 48 der 51 eingegangenen Stellungnahmen als problemlos oder positiv eingestuft. Inhaltliche Forderungen kamen von den Konsumentenschutzorganisationen ASCI und FRC. Sie möchten, dass die Schweiz bezüglich der Zulassung von Drittlandkontrollstellen zwar mit der EU kooperiert, aber das letzte Wort behält, um die Glaubwürdigkeit importierter Bio-Produkte für die Konsumentinnen und Konsumenten zu gewährleisten.

2.6 Berg- und Alp-Verordnung, BAlV

Die Änderung, dass die Honigherstellung auch ausserhalb des Berggebiets stattfinden kann, wurde in 24 Stellungnahmen begrüsst. SG und AI sowie die beiden Konsumentenschutzorganisationen ASCI und FRC und der Schweizerische Alpwirtschaftliche Verband forderten, dass zwar Alphonig auch im Berggebiet verarbeitet werden darf, sich bei Berghonig mit dem Ziel einer einheitlichen und transparenten Deklarierung aber nichts ändern dürfe.

Am breitesten diskutiert wurde die Überarbeitung des Artikels 12 betreffend die Kontrollen. Die am meisten genannten Forderungen waren erstens die Senkung der Kontrollfrequenz von vier auf acht Jahre in Abs. 1 Bst. d aufgrund der Vereinbarkeit mit der VKKL. ProCert hingegen fordert zur Sicherung der Glaubwürdigkeit eine Erhöhung der Kontrollfrequenz für Sömmerungsbetriebe auf vier Jahre. Der VKCS begrüsst die Anpassungen, fände aber auch eine generelle Erhöhung der Kontrollfrequenz von acht Jahren auf sechs oder vier Jahre denkbar. Von vielen Kantonen wurde gefordert, den Absatz 3 zu streichen oder die risikobasierten Kontrollen von 15 auf 5 % zu senken. Der SBV und weitere Organisationen fordern, dass auch 15 % der übrigen Betriebe der Wertschöpfungskette risikobasiert überprüft werden. Für die Absätze 4 und 5 wurde von vielen Kantonen Klärung oder gar Streichung verlangt. Zudem wurde in vielen Stellungnahmen in Frage gestellt, dass die Änderungen bei Bund und Kantonen zu geringeren Kontrollkosten führen, da dort keine Auswirkungen spürbar seien.

2.7 Strukturverbesserungsverordnung, SVV

Die Vorschläge wurden mehrheitlich begrüsst. Einige Stellungnehmende haben sich wie folg geäussert:

Weiterentwicklung PRE

GastroSuisse verlangt, dass auf die Einführung von wertschöpfungskettenorientierten PRE verzichtet wird. Der SGV, GastroSuisse sowie weitere gewerbliche Organisationen verlangen, dass die mehrheitlich landwirtschaftliche Beteiligung aufgehoben werden soll. Der Kanton VD möchte zumindest die Anforderung streichen, dass es sich in der Gesamtprojektträgerschaft um mehrheitlich direktzahlungsberechtigte Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern handelt. Zwei Kantone (VD, NE), die SAB sowie bäuerliche Kreise möchten die Anforderung streichen, dass PRE aus mindestens 3 Teilprojekten bestehen. Der Kanton SH verlangt, dass die drei Teilprojekte nicht eine unterschiedliche Ausrichtung aufweisen müssen. Die SAB ist dagegen, dass künftig für PRE keine Zusatzbeiträge nach Artikel 17 ausgerichtet werden können. Der SBV, weitere bäuerliche Kreise sowie BirdLife möchten Massnahmen im öffentlichen Interesse auch dann im Rahmen von PRE unterstützen, wenn diese nicht zur Schaffung von Wertschöpfung in der Landwirtschaft beitragen. Der Kanton VD verlangt, dass für alle PRE-Massnahmen einheitlich ein Zuschlag von 25 Prozent gegenüber ordentlichen Strukturverbesserungsmassnamen gewährt wird. SFF und FFV möchten, dass im Rahmen von PRE weiterhin Beiträge für Stallbauten für Geflügel und Schweine sowie für Anlagen für die Fischproduktion ausgerichtet werden. Die Kantone VD, GE und GR sowie der SBV und weitere bäuerliche Kreise sind dagegen, dass Teilprojekte, die erst während der Umsetzung ins PRE aufgenommen werden, nur reduziert unterstützt werden.

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