Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/4: Landwirtschatliches Verordnungspaket 2020 · 23 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2020
2.12 Pflanzenschutzmittelverordnung, PSMV
Die Änderung der Artikel 9 und 10, die kürzere Fristen für den Genehmigungsentzug für Wirkstoffe, die in der EU nicht mehr zugelassen sind, ermöglicht, wird in einer grossen Mehrheit der Stellungnahmen begrüsst. Nur zwei landwirtschaftliche Organisationen sind gegen diesen Vorschlag.
Die Branche verlangt eine Frist von zwei Jahren für das Inverkehrbringen der Lagerbestände der Produkte, deren Bewilligung auf diese Weise widerrufen wird. Zahlreiche Kantone und landwirtschaftliche Organisationen verlangen ausserdem angemessene Fristen für das Aufbrauchen der Produktereste.
Die Umweltorganisationen verlangen, dass die Schweiz unabhängig von den EU-Beschlüssen die Genehmigungen für Wirkstoffe widerrufen kann.
Zahlreiche landwirtschaftliche Organisationen und auch die Branche verlangen, dass die Übernahme von EU-Beschlüssen auch für die Genehmigung von neuen Substanzen gelten soll.
2.13 Futtermittel-Verordnung, FMV
Die Änderungen werden begrüsst oder gaben keinen Anlass zu Bemerkungen.
2.14 Milchpreisstützungsverordnung, MSV
Direktauszahlung der Zulagen an die Milchproduzenten
Es wurde vorgeschlagen, die Zulage für verkäste Milch und die Zulage für Fütterung ohne Silage sollen ab 2022 direkt an die Milchproduzentinnen und -produzenten auszubezahlen. Diesen Vorschlag unterstützen 19 Kantone (ZH, BE, LU, UR, SZ, NW, GL, ZG, SO, BL, SH, AI, SG, GR, AG, TG, VD, NE, GE), die KOLAS sowie SAV und SAB. Die Kantone fordern aber, dass der Bund geeignete Massnahmen ergreift, damit die Direktauszahlung der Zulagen nicht zu einem zusätzlichen Druck auf die Molkereimilchpreise führt. Uniterre und AGORA stimmen unter der Voraussetzung zu, dass die Position der Produzenten mit der AP22+ gestärkt wird.
4 Kantone (OW, FR, AR, JU) lehnen den Systemwechsel zur Direktauszahlung ab. Sie schliessen sich der Argumentation der Mehrheit der landwirtschaftlichen Organisationen (insbes. SBV, SMP, SBLV, BioSuisse) sowie der Milchbranche (insbes. BO Milch, Fromarte, VMI) an, die ebenfalls gegen die Direktauszahlung sind. Sie befürchten, dass es zu Preissenkungen auch bei der Molkereimilch kommen könnte. Zudem würde der administrative Aufwand steigen, was mit Kosten für die Branche und auch den Bund verbunden wäre. Das Erfüllungsrisiko für den Bund durch die Auszahlung der beiden Zulagen über die Milchverwerter soll aus ihrer Sicht mit der AP22+ gelöst werden.
Zulage für Fütterung ohne Silage für alle verkäste Milch aus silagefreier Fütterung ausbezahlen
Zusätzlich zur Direktauszahlung wurde vorgeschlagen, die Zulage für Fütterung ohne Silage für die gesamte ohne Silofütterung produzierte Milchmenge auszurichten, die zu Käse verarbeitet wird (d.h. auch für silofreie Milch, die vor dem Verkäsen pasteurisiert bzw. baktofugiert wird). 13 Kantone (BE, LU, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, SO, BL, GR, AG, TG) unterstützen diesen Vorschlag. Der Kanton AI sowie Fromarte und SAV sind nur unter der Bedingung einverstanden, dass die Höhe der Zulage für Fütterung ohne Silage bei 3 Rp./kg bleibt und das Budget für die Milchzulagen entsprechend erhöht wird.
Die Mehrheit der landwirtschaftlichen Organisationen (insbes. SBV, SMP, BioSuisse) lehnt die vorgeschlagene Änderung beim Geltungsbereich der Zulage für Fütterung ohne Silage ab. Aus Sicht dieser Organisationen soll keine teurere Produktionsweise gefördert werden, ohne dass für den daraus hergestellten Käse ein Markt vorhanden ist. Sie befürchten zudem, dass deutlich mehr silofreie Milch verkäst würde als vom BLW geschätzt. Eine Budgeterhöhung ist nach ihrer Einschätzung in der momentanen Situation nicht möglich, weshalb die Ansätze der Zulagen gekürzt werden müssten. Das
möchten sie verhindern. VMI und BO Milch sehen den fehlenden Absatzmarkt und die Finanzierung dieser Ausweitung der Zulage für Fütterung ohne Silage ebenfalls als Problem. 3 Kantone (NE, GE, JU) und weitere Organisationen (Uniterre, AGORA, Gruyère, BO Milch) lehnen den Vorschlag ab, weil der Bezug zum Rohmilchkäse und somit zur Qualitätsstrategie verloren gehen würde.
072.10-00009 \ COO.2101.101.4.1285687