Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/4: Landwirtschatliches Verordnungspaket 2020 · 23 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2020
2.10 Verordnung über die Ein- und Ausfuhr von Gemüse, Obst und Gartenbauerzeugnissen, VEAGOG
Insgesamt haben sich 66 Stellungnehmende (Kantone, gesamtschweizerische Dachverbände, nationale und überregionale Organisationen sowie kantonale und regionale Organisationen) zu den vorgeschlagenen Änderungen geäussert.
Freigabe von Zollkontingentsteilmengen für frisches Obst für Spirituosen und Speiseessig
2 Kantone sowie SGV, SOV, SWISSCOFEL und GastroSuisse stimmen der Erweiterung auf Spirituosen und auf Speiseessig zu. 9 Kantone und die KOLAS sind gegen die Erweiterung auf Spirituosen. Der SBV und 37 weitere Organisationen sind sowohl gegen eine Erweiterung auf Spirituosen als auch gegen die Erweiterung auf Speiseessig.
Definition der Marktanteile
Mehr als die Hälfte der Stellungnehmenden, darunter die Mehrheit der Kantone, die KOLAS und die Organisationen der Obstbranche (insbesondere SOV, SWISSCOFEL) haben sich nicht zur vorgeschlagenen Neuformulierung geäussert. Der SBV und 25 weitere Organisationen sehen in der Neuformulierung keinen Mehrwert und lehnen sie ab.
«Windhund an der Grenze» statt Versteigerung der Zollkontingente Nummer 20 (Obst zu Most- und Brennzwecken) und 21 (Erzeugnisse aus Kernobst)
5 Kantone, die KOLAS sowie der SGV, SWISSCOFEL und GastroSuisse stimmen dem Vorschlag für die Zuteilungsmethode «Windhund an der Grenze» für beide Zollkontingente (Nummer 20 und Nummer 21) zu.
2 Kantone, der SOV und 6 Organisationen stimmen dem «Windhund an der Grenze» nur für das Zollkontingent Nummer 21 zu. Die Anteile am Zollkontingent Nummer 20 sollen weiterhin versteigert werden.
4 Kantone, der SBV und 35 weitere Organisationen lehnen die vorgeschlagene Änderung für beide Zollkontingente ab und sprechen sich für eine Beibehaltung der Versteigerung aus.
Aufhebung der Regelungen zur Zuteilung des autonomen Zollkontingents Nummer 31
Die KOLAS und 6 Kantone begrüssen in ihrer Stellungnahme zur VEAGOG die Aufhebung des Zollkontingents Nummer 31 (Erzeugnisse aus Kernobst) und stimmen somit der Aufhebung der Zuteilungsmethode gemäss Artikel 17 zu. Massgebend für die Abschaffung des Zollkontingents Nummer 31 ist die AEV. 1 Kanton, der SBV und 32 weitere Organisationen lehnen die Aufhebung von Artikel 17 und somit indirekt auch die Abschaffung des Zollkontingents Nr. 31 ab. Rund 20 Stellungnehmende, darunter SOV und SWISSCOFEL, haben sich nicht zu Artikel 17 geäussert. In seiner Stellungnahme zur AEV hat der SOV mitgeteilt, keine Einwände gegen die Abschaffung des Zollkontingentes Nr. 31 zu haben, SWISSCOFEL hat sich in der Stellungnahme zur AEV nicht zum
Zollkontingent Nr. 31 geäussert.
Freigabeperioden für das Zollkontingent Nummer 104 (Obstgehölze)
22 Stellungnehmende befürworten die Anpassung der Freigabeperioden. Es gab keine ablehnenden Stellungnahmen.
Übergangsbestimmung für «Windhund an der Grenze» Zollkontingent Nummer 21 (Erzeugnisse aus Kernobst)
2 Kantone, der SOV und GastroSuisse sind für die Übergangsbestimmung zur Einführung des «Windhunds an der Grenze» für das Zollkontingent Nummer 21. 3 Kantone, der SBV und 29 weitere Organisationen äussern sich mit Verweis auf ihre Ablehnung des «Windhunds an der Grenze» gegen die Übergangsbestimmung.
2.11 Vermehrungsmaterial-Verordnung
Die vorgeschlagene Anpassung wurde im Allgemeinen begrüsst. Es gab keine Änderungsanträge.
072.10-00009 \ COO.2101.101.4.1285687