Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/4: Landwirtschatliches Verordnungspaket 2020 · 23 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2020
starke Vereinfachungen der in der Schweiz geltenden Bestimmungen und der mit dieser Vorlage vorgesehenen Bestimmungen. Weiter wünscht der SOV die Aufnahme von Verfahrensbestimmungen für erstinstanzliche Einsprachen gegenüber dem BLW bei der Ablehnung von Sorten oder kontrollierten Produktionsparzellen.
JardinSuisse und ProSpecieRara unterstützen diese Revision. JardinSuisse schlägt eine Präzisierung zu den eingeforderten Referenzmustern vor und wünscht die Festlegung von Übergangszeiträumen.
2.20 Verordnung des BLW über Investitionshilfen und soziale Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft, IBLV
Die Vorschläge wurden mehrheitlich begrüsst. Einige Stellungnehmende haben sich wie folg geäussert:
Pauschalen
Eine grosse Mehrheit der Kantone fordert eine Erhöhung der Pauschalen. Die Entwicklung der Baukosten soll berücksichtigt werden.
Administrativer Aufwand
Sieben Kantone (LU, ZH, UR, ZG, AR, AI und TI) fordern weitere administrative Vereinfachungen. Bei den Ökomassnahmen handelt es sich mehrheitlich um kleine Beiträge. Der Vollzugsaufwand beim Kanton ist im Verhältnis zur Beitragshöhe sehr hoch und soll deshalb reduziert werden.
Sockelbeitrag
Die Mehrheit der Kantone, der SBV und viele kantonale landwirtschaftliche Organisationen fordern entweder den Sockelbeitrag beizubehalten oder die Pauschalen für das Element «Stall» zu erhöhen. Mit den vorgeschlagenen Ansätzen für das Element «Stall» erhalten erst Projekte ab 50 GVE gleichviel oder mehr Beiträge als heute. Diese « Äquivalenzgrenze » sei zu hoch und solle gesenkt werden.
Ökomassnahmen
Die Mehrheit der Kantone fordert, die Ökomassnahmen besser zu fördern. Die Beiträge und der Anreiz zur Umsetzung dieser Massnahmen seien zu tief.
Die Mehrheit der Kantone, der SBV und viele kantonale landwirtschaftliche Organisationen schlagen vor, dass die Abdeckung bestehender Güllengruben unterstützt wird. So werden die Ammoniakemissionen der Landwirtschaft schneller reduziert.
Der SBV und viele kantonale landwirtschaftliche Organisationen sind gegen eine Unterstützung der Mehrkosten zu Gunsten des Heimat- und Landschaftsschutzes sowie des Rückbaus von Gebäuden. Dafür stehen andere Instrumente, wie beispielsweise die Mehrwertabgabe beim Rückbau zur Verfügung.
2.21 Verordnung des BLW über die biologische Landwirtschaft
Die Änderungen wurden in 30 der 33 eingegangenen Stellungnahmen als problemlos und nachvollziehbar eingestuft. Inhaltliche Forderungen kamen von den Konsumentenschutzorganisationen ASCI und FRC. Sie möchten, dass die Schweiz bezüglich der Zulassung von Drittlandkontrollstellen zwar mit der EU kooperiert, aber das letzte Wort behält, um die Glaubwürdigkeit importierter Bio-Produkte für die Konsumentinnen und Konsumenten zu gewährleisten.
072.10-00009 \ COO.2101.101.4.1285687