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Vernehmlassung 2020/44: Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2): Sonderbestimmungen für Bau- und Unterhaltsbetriebe auf Nationalstrassen · 12 Seiten

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Art. 48a Abs. 1 ArGV 2

SP geht mit den Gewerkschaften einig und fordert eine Beschränkung des Geltungsbereichs auf Nationalstrassen der Kategorie 1-2.

Dagegen vertritt SVP den Standpunkt, dass zu prüfen sei, ob der Geltungsbereich nicht auch auf den Bau neuer Nationalstrassen ausgedehnt werden könnte.

4.3.1 Art. 48a Abs. 2 ArGV 2

Die Meldung der zuständigen Behörden an die Sozialpartner soll gemäss SP proaktiv erfolgen. Absatz 2 soll daher mit dem unter 4.1.2 bereits erläutertem Satz ergänzt werden.

4.3.2 Ziff. 14 Anhang ArGV 1

Die Erweiterung von Ziffer 14 Anhang ArGV 1 wird von SP abgelehnt; das erste Lemma soll demnach gestrichen werden.